Begleitetes Fahren mit 17

Jugendlicher reizt Bußgeldkatalog aus

Vor einigen Tagen konnte man nachstehenden Vorfall in sämtlichen Zeitungen lesen.

„Etwa 80 Kilometer pro Stunde zu schnell war ein Fahranfänger im Porsche in Südbrandenburg – neben ihm saß seine Mutter. Der Jugendliche hatte die Erlaubnis zum begleiteten Fahren ab 17. Den Jugendlichen kommt die Fahrt nun teuer zu stehen.“ (Zitat aus dem Spiegel)

Der 17jährige soll für seine 219 km/h schnelle Fahrt mit 1600 € Bußgeld, 2 Monaten Fahrverbot und 2 Punkten in Flensburg zur Rechenschaft gezogen werden. Außerdem muss er mit einem verkehrsrechtlichen Aufbauseminar in seiner Probezeit rechnen. Seine Probezeit wird um 2 Jahre verlängert.

Inkonsequenz der Polizei führt zur Wiederholung

Nüchtern betrachtet sind diese Strafen angesichts der Schwere des Verstoßes und des Ausmaßes der Verkehrsgefährdung einfach lächerlich. Da sicher der Delinquent ja den Zeitpunkt der Abgabe seines Führerscheins aussuchen darf, konnte der Raser sogar die Fahrt fortsetzen. Auch die verantwortliche begleitende Mutter hat keine Strafe zu erwarten.
Der verwöhnte Sohn offensichtlich reicher Eltern (für die das Gesetz ja auch gemacht wurde) sah die angedrohten Strafen wohl auch als leere Versprechen an und wiederholte seinen Coup in der Nacht zum 25.08.22 auf der A100 in Berlin-Britz. Dieses Mal ließ er es bei 165 km/h bewenden, bei erlaubten 80 km/h. Und wieder griff die Mutter nicht ein.

Man muss sich ernsthaft fragen, ob hier nicht ein Fehler im System vorliegt.

Es bleiben viele Fragen offen

Weshalb wurde beiden nicht sofort der Führerschein entzogen und zwar auf Dauer? Beide besitzen ganz offensichtlich nicht die sittliche Reife, um ein Fahrzeug zu führen. Muss erst jemand sterben, bis der Gesetzgeber aufwacht? Weshalb kann sich ein zu Fahrverbot verurteilter Kraftfahrer den Zeitpunkt der Abgabe des Führerscheines aussuchen? Ein schwerer Verkehrsverstoß sollte stets mit dem sofortigen Entzug des Führerscheines bestraft werden. Das würde die Wirkung einer solchen Sanktion verstärken und Vorfälle wie den oben dargestellten unmöglich machen. Weshalb wird die offensichtliche Verantwortungslosigkeit der Begleitperson nicht sanktioniert? Muss das Straßenverkehrsrecht erst angepasst werden?
Alles allem sind diese Vorfälle kein Ruhmesblatt für unsere Polizei und unser Verkehrsrecht.


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