Ein fatales Signal
Ludwigshafen am Rhein wollte das Mitglied einer demokratisch gewählten Partei, der AfD, Joachim Paul sein verfassungsrechtlich garantiertes aktives Wahlrecht wahrnehmen und bei der Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Ludwigshafen als Kandidat antreten. Noch vor wenigen Jahren war das ein ganz normaler Vorgang, von dem bestenfalls ein Lokalblatt Notiz genommen hätte. In unseren Tagen hingegen wird der wissenschaftliche Dienst des Landtages bemüht, um den Ausschluss des AfD-Kandidaten zu rechtfertigen. 20 Seiten umfasst das Pamphlet, das sich unter anderen auf die berüchtigte NGO Correctiv stützt. Diese Organisation ist mehrfach von Gerichten wegen falscher Aussagen zur sogenannten Potsdamer Geheimkonferenz verurteilt worden und hat allen Gerichtsbeschlüssen zum Trotz seine Falschbehauptungen immer wieder wiederholt. Auf Basis solch „solider“ Quellen kam das Gutachten auftragsgemäß zu dem Schluss, dass ein Beweis mangelnder Verfassungstreue nicht vonnöten sei,- es genüge der bloße Verdacht.
Justiz versus Demokratie
Dazu führt das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße aus:
„Zweifel an der Verfassungstreue in diesem Sinne liegen bereits dann vor, wenn der Verantwortliche im Augenblick seiner Entscheidung nach den ihm zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Erkenntnismitteln nicht überzeugt ist, dass der Bewerber seiner Persönlichkeit nach die Gewähr bietet, nach Begründung eines Beamtenverhältnisses jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten; der Nachweis einer ‚verfassungsfeindlichen‘ Betätigung, die bei einem Beamten eine Treuepflichtverletzung darstellen würde, ist zur Verneinung der Gewähr der Verfassungstreue hingegen nicht erforderlich(!)“ (Zitat aus NIUS)
Die Entmündigung der Wähler
Da kommen Erinnerungen an dunkle Zeiten hoch, die nicht zum Erinnerungsschatz der heutigen linksextremen Jugend gehören und dennoch von Ihnen im Munde geführt werden, um den politischen Gegner zu diffamieren.
Ein Wahlausschuss kann den Ausschluss eines missliebigen Kandidaten beschließen, ohne dass dieser eine Möglichkeit der Gegenwehr hätte. Die Gerichte berufen sich im Ernstfall auf die Einlassungen der Gerichte in Neustadt und Koblenz und die fragwürdigen Gutachten des dem Innenminister unterstellten Verfassungsschutzes. Die Entscheidung des Bürgers spielt in diesem Kontext keine Rolle mehr. Er kann nicht mehr darüber befinden, wer für ein Amt geeignet ist, da diese Entscheidung bereits vom Wahlausschuss vorweggenommen wurde. Und die fruchtbare Symbiose zwischen der Justiz, den regierenden Altparteien und den linken NGO`s trägt Früchte.
Inzwischen hat Rheinland-Pfalz die Kandidatur von AfD-Mitgliedern bei Bürgermeisterwahlen verboten.
Entdecke mehr von Meine ungefragte Meinung
Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.




