Alle Bundestagsabgeordneten, egal von welcher Partei oder Fraktion, egal ob sie einen Berufsabschluss bzw. ein Studium haben oder nicht und egal ob sie Regierungsverantwortung tragen oder in der Opposition sind, bekommen als Basis die gleiche Vergütung. Eigentlich heißt diese Vergütung Abgeordnetenentschädigung. Wofür die Abgeordneten entschädigt werden, hat sich mir noch nicht erschlossen. Bei einem Angeordneten ohne jeglichem Berufs- oder Studienabschluss mit Erstbeschäftigung als Politiker kann ich einen Entschädigungsgrund eigentlich nur bei den Wählern sehen, die auf diesen „Volksvertreter“ hereingefallen sind. Wie dem auch sei,- nachstehend das komplette Geschenkpaket:
- Monatliche Abgeordnetenentschädigung: ca. 11800 € Stand: 01.07.2025
- Monatliche steuerfreie Aufwandsentschädigung: 5.349,58 €
- Pauschale für die Beschäftigung von Mitarbeitern: 23.205 € (Arbeitnehmer-Brutto)
- Freikarte der DB
- Erstattung der Inlandsflugkosten
- Nutzung eines Büros für den Abgeordneten und seine Mitarbeiter von 54 qm Größe und kompletter Ausstattung
- Mitnutzung von Dienstfahrzeugen in Berlin
- Zuschuss nach beamtenrechtlichen Maßstäben und einem Zuschuss zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, deren hälftigen Beitrag der Bundestag trägt.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (die sie selbst erlassen haben) legen die Bundestagsabgeordneten ihre Entschädigungen selbst fest. Basis ist die Berechnung der Bruttolöhne. Laut Abgeordnetengesetz orientiert sich der Betrag der Diäten am Gehalt eines Bundesrichters. Dieses Gehalt ist natürlich vom Einkommensniveaus selbst eines VW-Mitarbeiters weit entfernt. Für einen normalen Arbeitnehmer ist das eine andere Welt.
Über die automatische Erhöhung der Diäten muss zu Beginn jeder Legislaturperiode neu abgestimmt werden. Dafür gab es bisher immer eine Mehrheit.
Damit ist das Geschenkepaket noch nicht leer. Für einige Positionen im Bundestag und auch in den Fraktionen gibt es noch Leckerlis.
Funktionszulage für Ausschussvorsitzende: Höhe nicht bekannt
Funktionszulage für Fraktionsvorsitzende: Hessen: 50 % der Diät (4967 €)
Baden-Württemberg: 125 % der Diät plus 50 % der
Kostenpauschale
Es gibt natürlich auch noch stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Erste Parlamentarische Geschäftsführer und Parlamentarische Geschäftsführer. Und all diese Funktionäre haben Anspruch auf entsprechende Zulagen.
In der wirklichen Welt gibt es Arbeitnehmer, die weder Urlaubs- noch Weihnachtsgeld erhalten. Selbst Sonn- und Feiertagsgeld sowie Nachtschichtzuschläge werden nicht überall gezahlt.
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