Höchste deutsche Gerichte auf Abwegen ?

Kaum ein Monat vergeht, ohne dass der Richterbund und andere offizielle Stellen, die Überlastung der Gerichte und das Fehlen von Tausenden Richtern und Staatsanwälten beklagen. Verursacht durch die Klagefreudigkeit der Deutschen, fehlerhafte Gesetze mit großem Interpretationsspielraum und die Klageflut von abgelehnten Asylbewerbern haben zu einem riesigen Rückstau bei den unerledigten Fällen jenseits der einhunderttausend und sogar zu Verfahrenseinstellungen und Entlassung aus der Untersuchungshaft wegen Fristüberschreitungen geführt.

BGH untersagt Diskriminierung von Wohnungssuchenden

Umso erstaunlicher ist es, wenn Gericht Zeit finden, sich mit Problemen zu beschäftigen, die von keiner strafrechtlichen Relevanz sind. Jüngstes Beispiel ist eine Entscheidung des BGH in Sachen Wohnungssuche. Während beispielsweise der Berliner Senat mit immer neuen Vorschlägen für einen Mietpreisdeckel gegen die Wohnungsnot ankämpfen möchte, meint der BGH, gegen die Diskriminierung von Ausländern bei der Wohnungsvergabe vorgehen zu müssen. Im konkreten Fall hatte sich eine Pakistani beim BGH beschwert, weil sie wegen ihres ausländischen Namens nicht zu einer Wohnungsbesichtigung eingeladen worden war. Der BGH gab ihr Recht und verurteilte den Makler zu 3000 € Schadenersatz. Auch wenn ich kein Wohnungsbesitzer oder sonstiger Vermieter bin, stellt sich für mich neben der Frage, ob der BGH nichts Besseres zu tun hat, als solche Fälle zu verhandeln, die Frage, ob eine Einmischung in die Wahlfreiheit des Vermieters und in die Vermieter-Bewerberbeziehung nötig und geboten ist. Mit welchem Recht will die Justiz bestimmen, welche Bewerber ein Vermieter zu einer Wohnungsbesichtigung einlädt. Der nächste Schritt wäre dann, dass Gericht entscheiden, welcher Bewerber einen Mietvertrag erhält und welcher nicht. Das kann nicht Aufgabe der Justiz sein. Wohin Nachlässigkeit bei der Auswahl von Mietern führt, kann man in vielen Wohnvierteln im Ruhrgebiet besichtigen. Vernachlässigung, Verwahrlosung und auch mutwillige Beschädigungen von Wohnungen, Schädlingsbefall wegen mangelnder Hygiene und Vermüllung sowie Drogen- und Alkoholsucht haben sich dort in manchen Wohnvierteln breit gemacht. Wo Inventar und Müll aus dem Fenster entsorgt wird, möchte man als Deutscher nicht wohnen. Dazu kommt die ausufernde Kriminalität. Natürlich gibt es auch deutsche Mieter, die man nicht als Nachbarn haben möchte. Mietnomaden sind ein solcher Problemfall. Einem Vermieter und Eigentümer sollte niemand das Recht absprechen können, seine Mieter selbst auszuwählen. Welche Kriterien er dabei heran zieht, kann nicht im Ermessen der Gerichte sein.

Sicherheitsfirma darf Kopftuchträgerin nicht ablehnen

Auch in die Beziehung zwischen Arbeitssuchenden und Arbeitgebern mischen sich inzwischen die Gerichte ein. So hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt kürzlich entschieden, dass Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma, die Personen- und Gepäckkontrollen am Flughafen abwickelt, Kopftuch tragen dürfen. Der Verzicht auf das Kopftuch sei nicht entscheidend für die Ausführung der Arbeit, befand das Gericht. Wie das Gericht zu dieser Feststellung kommt, wurde nicht ausgeführt. Unabhängig davon sollte ein Arbeitgeber das Recht haben, sein Personal selbst auszuwählen. Als Chef einer Sicherheitsabteilung würde ich auch bevorzugt deutsches Personal einstellen und diese Entscheidungsfreiheit sollte eine Personalabteilung schon haben. Dass die Dame sich zudem auch noch ohne Lebenslauf bei einer Sicherheitsfirma beworben hat, würde ich auch als Ausschlusskriterium einstufen. Wohin uns leichtfertiger Umgang mit Ausländern gebracht hat, haben viele am eigenen Leib erfahren müssen.


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