Keine Ermittlungen gegen Kanzler Scholz

Finanzpolitik

Kölner Staatsanwaltschaft eröffnet kein Verfahren wegen Cum-Ex-Skandal

Zur Vorgeschichte

Unser aller Reformkanzler Olaf Scholz (SPD) hat ein Verhältnis. Er ist dabei stets sehr diskret vorgegangen. Dennoch ist es ruchbar geworden und hat den bekannten Hamburger Staranwalt Gerhard Strate auf den Plan gerufen. Gemeint ist das Verhältnis des damaligen Ersten Bürgermeisters von Hamburg zu den leitenden Herren der Warburg-Bank. Dabei geht es um die Verwicklung der Warburg-Bank in den Cum-Ex-Skandal und die Aktivitäten des Hamburger Senats in diesem Zusammenhang. Nach wie vor ist der Cum-Ex-Skandal nicht abschließend gerichtlich und außergerichtlich per Untersuchungsausschuss geklärt. Dazu trugen auch die unerklärlichen Anfälle von Gedächtnisverlust bei Herrn Scholz bei. In meinem Artikel vom 17.08.2022 habe ich den Fall bereits im Detail dargestellt. Zu damaligen Zeitpunkt musste ich konstatieren, dass die Hamburger Staatsanwaltschaft keinerlei Anhaltspunkte für einen Verdacht in dieser Sache gegen Herrn Scholz sah.

Soweit so schlecht.

So urteilt die Kölner Staatsanwaltschaft

Nun hat sich auch die in Sachen Cum-Ex-Verfahren federführende Kölner Staatsanwaltschaft ähnlich positioniert.

Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker sehe keinen Anfangsverdacht für das Vorliegen einer Straftat, erklärte der für Pressearbeit zuständige Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer auf Anfrage der „Welt“. Frau Brorhilker galt bisher als hartnäckigste Cum-Ex-Ermittlerin.

Damit verzichtet die Kölner Staatsanwaltschaft auf ein Ermittlungsverfahren nicht nur gegen Olaf Scholz, sondern auch gegen den damaligen Finanzsenator und heutigen Hamburger Ersten Bürgermeister Peter Tschentscher. Offensichtlich seien in der Finanzbehörde alle belastenden Mails gelöscht worden. Dies hatte die Staatsanwaltschaft Köln im August diesen Jahres mitgeteilt. 

Es bleiben offene Fragen

Mit dieser vorsätzlichen Vernichtung von Beweismitteln hat sich die Staatsanwaltschaft offenbar angefunden. Auch wenn die Cybersicherheit in Deutschland nicht die höchste Priorität genießt, darf man doch sicher davon ausgehen, dass auch in Hamburgs Finanzverwaltung die Sicherheit der Daten sichergestellt wird. Damit sollte eine Wiederherstellung der Mails möglich sein. Es sei denn, es wurden auf Anordnung von ganz oben auch eventuelle vorhandene Sicherungen gelöscht und durch die Staatsanwaltschaft eine forensische Wiederherstellung nicht geprüft.

Was bleibt ist ein schaler Geschmack und die Gewissheit, dass die alten Gewissheiten auch heute noch gültig sind.

 

                       „Die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen.“

 

Der noch mit der Sache befasste Untersuchungsausschuss wird sich als Hornberger Schießen erweisen und den Steuerzahler viel Geld kosten. Auch dafür hat der Volksmund einen passenden Spruch.

 

                                 „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.“

Bildquellen

  • wesley-tingey-snNHKZ-mGfE-unsplash-2: Reiner

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