Reform oder Revolution-Deutschland am Scheideweg (Teil 3)

5. Das Berufsbeamtentum gehört abgeschafft

Schon seit 1794 spricht man in deutschen Landen vom Berufsbeamtentum. Schon dieser Umstand ist dein deutlicher Fingerzeig darauf, dass dieser Berufsstand auf den Prüfstand gehört. Gesetzliche Grundlage ist das Bundesbeamtengesetz vom 14.07.1973. Das ist auch schon 53 Jahre her. Sinn des Beamtentums ist es, die Staatsdiener durch die ihnen garantierte privilegierte Stellung eng an den Staat zu binden und so die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben abzusichern. Ein Beispiel ist der den Beamten gewährte Familienzuschlag. Welche staatlichen Aufgaben als hoheitliche Aufgaben angesehen werden, unterliegt durchaus Veränderungen. So wurde bereits vor langer Zeit das Berufsbeamtentum bei der Post abgeschafft. Auch die Lehrer werden nicht immer und überall verbeamtet. Schon seit längerer Zeit kann man beobachten, dass die Vorzüge der Beamtenlaufbahn gern als Selbstverständlichkeit wahrgenommen und in Anspruch genommen werden. Besondere Treue gegenüber dem Staat resultiert daraus jedoch nicht mehr. Die Arbeitslast lastet schwer auf den Beamten. Man hat es sich in seinem Amtsstübchen gemütlich gemacht und steht jeglicher Veränderung skeptisch gegenüber. Am deutlichsten wird dies, wenn man die bis dato gescheiterte Digitalisierung der Verwaltung betrachtet. Natürlich trifft das nicht auf alle Verwaltungen zu. Doch der Stand der Dinge zeigt, dass die Bremser in der Überzahl sind und das trotz der zahlreichen Vorteile des Beamtenseins.
Eben diese Vorteile haben auch dazu geführt, dass die Parteien die staatliche Verwaltung dazu nutzen, um verdiente Parteigenossen (ohne sonstige Perspektive) mit lukrativen Posten zu versorgen. Dieser Missbrauch hat inzwischen zu einer erheblichen Aufblähung des Beamtenapparates geführt. Dadurch wird die Fachkompetenz in den Verwaltungen geschwächt. Zudem erzeugen mehr Beamte mehr Bürokratie, denn die Dienstzeit soll ja mit sinnvoller Tätigkeit gefüllt werden. Nicht zuletzt hat diese Entwicklung zu enormen Mehrkosten in der Verwaltung selbst und auch in den verwalteten Bereichen geführt. Dazu kommen später die Pensionslasten. Seit 2013 hat sich die Zahl der Ministerialbeamten um 7000 Beamte zugenommen,- eine Milliardenlast. Die schrecklichen Details hat der Focus ganz aktuell auf seiner Webseite veröffentlicht. Das ist Lektüre für Hartgesottene. (Update 15.10.24)

6. Auch der öffentliche Dienst ist reformbedürftig

Jenseits des Berufsbeamtentums gibt es ja noch die Angestellten des öffentlichen Dienstes. Deren Verhältnis zu den Bürgern ist oftmals durch Machtbewusstsein gekennzeichnet. Der Bürger wird nicht als Kunde, sondern als Bittsteller wahrgenommen und auch so abgefertigt. Unabhängig von der Möglichkeit, eigentlich der Verpflichtung für den Bürger, einen Termin vorab zu buchen, wird die spontane Bearbeitung der Anliegen der Bürger in der Regel abgelehnt, auch wenn für den Bürger offensichtlich ist, dass der Mitarbeiter derzeit nicht akut beschäftigt ist. Dienstleister am Kunden,- so sieht sich der Angestellte im öffentlichen Dienst nicht. Das ist so, obwohl der öffentliche Dienst vom Bürger finanziert wird und ihm dienen soll. Auch in diesem Fall haben die Privilegien nicht zu besonderer Diensteifrigkeit geführt. Hier sollte dem Dienstrecht mehr Geltung verschafft werden und nicht zeitgemäße Vergünstigungen auf den Prüfstand kommen.
So wie das Berufsbeamtentum zur Versorgung verdienter Parteimitglieder missbraucht wird, fällt auch in den lokalen Verwaltungen niemand ins Nichts. Wenn er auf der einen Stelle versagt hat, wird er auf eine andere Position gesetzt. Ob er für diese Aufgabe überhaupt qualifiziert ist, spielt keine Rolle. So wie verdiente Parteisoldaten auf leitende Positionen in der Verwaltung geschoben werden, ohne dass sie die nötige Kompetenz besitzen, werden auch Angestellte in Bereichen eingesetzt, für die sie keine Fachkompetenz haben. Teure Fehlentscheidungen sind da vorprogrammiert. Auch das muss aufhören. Dem Leistungsprinzip muss wieder zur Geltung verholfen werden.

Fortsetzung folgt.


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