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Rettungsanker Crowdfunding-Gutachten?

Die Angst der Altparteien vor der AfD ist mit den Händen greifbar. Angesichts der gegen die Politik der der Systemparteien gerichteten Oppositionsarbeit in den Landesparlamenten und im Bundestag sowie den zum Beispiel im Wahlprogramm der AfD Sachsen-Anhalts zur kommenden Landtagswahl angekündigten Änderungen der bisherigen Politik in allen Bereichen ist das auch verständlich. Dazu kommt die völlige Erfolglosigkeit aller gegen die AfD gerichteten Beschlüsse und Maßnahmen. Die regelmäßigen Veröffentlichungen zum Abstimmungsverhalten der Bürger sprechen eine deutliche Sprache. Und so war es nur eine Frage der Zeit, bis man einen erneuten Anlauf zur Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD wagt. Nach dem krachenden Scheitern des Versuches, das AfD-Verbot mittels eines „Gutachten“ des Verfassungsschutzes zu erreichen, soll es nun ein Crowdfunding-Gutachten richten. Dafür sammelte die gemeinnützige Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) eine Million Euro bei mehr als 20.000 Einzelspendern ein. Diese Gesellschaft sieht sich als Rechtsschutzversicherung des Grundgesetzes. Mit dem Versuch, eine demokratische Partei und zudem stärkste Oppositionspartei, die von mehr als 30% der Bürger gewählt wird, verbieten zu lassen, führt die GFF das vorgebliche Ziel Ihrer Gesellschaft selbst ad absurdum.

Mit den gesammelten Mitteln wurde ein Team aus 12 Juristen und Gesellschaftswissenschaftlern finanziert, dass ein Jahr lang an einem Gutachten zur Verfassungswidrigkeit arbeitete. Das Ergebnis ist ein 3000 Seiten umfassendes Gutachten mit tausenden Belegen. Mehrfach betonten zwei der Autoren, die Herren Moini und Chiofalo, dass das Gutachten ergebnisoffen erarbeitet wurde und die Einstufung der AfD als verfassungswidrig nicht zwingend sei. Dennoch bleibt es Ziel des Gutachtens, einen Verbotsantrag zu initiieren.

 

Neue Verbotsargumente-Fehlanzeige


Neue Argumente für einen solchen Antrag hört man von der Politik nicht. So befürchtet der bayrische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) Weimarer Verhältnisse. Der Bundeskanzler greift gar auf den ehemaligen Außenminister Joschka Fischer zurück, der behauptet, die AfD wolle die Republik in die Zeit vor Adenauer zurückführen. In einer aktuellen Broschüre der CDU wird der AfD wieder einmal Demokratieschädlichkeit, Antisemitismus und völkisches Denken vorgeworfen. Auch von Deportationen ist wieder die Rede. Es sind als immer wieder die gleichen Behauptungen, für die die Altparteien den Beweis immer noch schuldig sind. Auch die Vergleiche mit der NSDAP werden aus Verzweiflung aus der Klamottenkiste hervorgeholt.

Bisher scheuten die Altparteien aus gutem Grund das Verbotsverfahren. Man war der Meinung, die AfD inhaltlich stellen zu können. Das hat sich inzwischen als Illusion erwiesen. Zudem scheuten sie das Risko, mit dem Verbotsantrag krachend zu scheitern. Und so gehen die Monate dahin, die Wahl in Sachsen-Anhalt rückt näher und die AfD wird stärker und stärker.
Möglicherweise wird sich die CDU mit dem neuen Gutachten im Rücken doch noch zu einem Verbotsverfahren entschließen. Viel Zeit bleibt dafür nicht mehr und das Risko einer Niederlage vor Gericht ist beträchtlich. Ein solcher Prozessausgang könnte auch zum letzten Sargnagel der Altparteien werden.


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AfD wird immer stärker, Crowdfunding-Gutachten zum AfD-Verbot, Hohes Risiko bei Verbotsantrag, Verfassungsfeindlichkeit nicht sicher
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