Schändliches Verhalten der Justiz

Justiz, Medien

Die nachstehenden zwei Fälle zeigen, dass die Justiz offenbar nicht immer auf der Höhe ihrer Aufgaben ist und gelegentlich auch ihre Verpflichtung zur Neutralität vernachlässigt.

Trotz tödlicher Körperverletzung in Freiheit

Angesichts der Vorfälle in der letzten Zeit, insbesondere dem Verhalten der Justiz fällt es mir als Normalbürger immer schwerer, die Entscheidungen von Gerichten und Staatsanwaltschaften nachzuvollziehen.

In Köln spricht ein junger Mann eine im Auto wartende Frau im Glauben, sie sei das bestellte Uber-Fahrzeug, an. Die junge Frau kündigt an, ihren Mann zu holen. Der erscheint wenig später, rief laut „Wer hat meine Frau angemacht?“ und schlägt sofort auf den Jugendlichen ein. Der junge Mann stürzt sofort zu Boden und blutet stark. Der anwesende Vater des Jungen kann den Angreifer am Verlassen des Ortes hindern und ruft die Polizei. Am nächsten Tag verstirbt der Jugendlichen an den Folgen des Angriffs. Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen den 25-jährigen Mann wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Für einen Haftbefehl sieht sie jedoch keinen Anlass. Zur Begründung erklärte die Behörde gegenüber Bild, es lägen „keine der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Haftgründe, etwa Fluchtgefahr“, vor. Der Mann bleibt daher vorerst auf freiem Fuß.

Dafür fehlt mir jedes Verständnis. Selbst wenn exorbitante Brutalität und Unbeherrschtheit nicht zu den gesetzlich vorgeschriebenen Haftgründen zählt, sollte das Verhalten des Schlägers ausreichen, um ihn in einer psychiatrischen Klinik auf seinen Geisteszustand und seine Gefährlichkeit für seine Mitmenschen untersuchen zu lassen. Aber vielleicht muss der Mann erst erneut zuschlagen, bis die Justiz endlich angemessen reagiert. Beispiele für solche Fälle gibt es ja leider hinreichend. Sollte nicht gesunder Menschenverstand zu den Voraussetzungen für ein Richteramt oder eine Tätigkeit als Staatsanwalt sein? Und hat die Justiz nicht einen gewissen Handlungsspielraum, um flexibel reagieren zu können? Sollte das nicht der Fall sein, das ist dies ein Anlass zur Reaktion durch den Gesetzgeber.,

Daniel Günther versus NIUS

Im nächsten Fall geht es um den Konflikt zwischen dem schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Günther (CDU) und dem Internetportal NUIS. Währen einer Talkrunde bei Markus Lanz hatte Ministerpräsident Günther auf Nachfrage des Moderators bejaht, dass er auch Sanktionen und Verbote gegen Medien als legitime Mittel sieht, um die Demokratie zu schützen und den Rechtsextremismus zu bekämpfen. Das Internetportal NIUS sah darin einen Angriff auf die Pressfreiheit und klagte gegen Günther wegen Verletzung seiner Neutralitätspflicht als Ministerpräsident. Das CDU-Präsidium erklärte zur Verteidigung des Ministerpräsidenten, er habe diese Äußerungen nicht in seiner Funktion als Ministerpräsident, sondern als Parteipolitiker gemacht und zudem auf die auch diskutierten Verbote von Sozialmediaportalen für Minderjährige abgestellt. Wer die Sendung gesehen hat, wird wissen, wie erbärmlich und lächerlich diese Argumente sind. Außerdem hat Günther mehrmals in der Sendung auf seine Funktion und Verantwortung als Ministerpräsident hingewiesen.

Nun hat das Gericht in erster Instanz entschieden, dass Günther seine umstrittenen Äußerungen nicht zurücknehmen muss, da er sie als Parteipolitiker gemacht hat. Auch darf er weiterhin Portale wie NIUs als „unsere Gegner“ und „Feinde der Demokratie“ bezeichnen und Artikel von NIUS über ihn als „vollkommen faktenfrei“ bezeichnen. Den ganzen schmutzigen Vorfall können Sie unter anderem in der Zeit nachlesen.

Was ich erwarte und hoffe

Natürlich wird NIUS es nicht dabei bewenden lassen. Gerade im wohlverstandenem Interesse der Demokratie und nicht zuletzt der Pressefreiheit sollte es dann ein Urteil geben, dass diese schändliche Entscheidung der ersten Instanz auslöscht. Und natürlich ist auch der Rücktritt des Ministerpräsidenten fällig. Nach einer solchen Attacke auf die Pressefreiheit und den politischen Gegner war früher ein Rücktritt selbstverständlich. Dabei ist es unwesentlich, ob er diese Äußerungen als Parteipolitiker, als Ministerpräsident oder als Privatmann gemacht hat. Auch als Parteipolitiker und auch als Privatmann sollte man seinem politischen Gegner stets mit dem Respekt begegnen, den man für sich in Anspruch nimmt. Auch als Privatmann tritt man mit seinen Mitmenschen mit Anstand entgegen. Zumindest auf diesem Level sollte sich ein Ministerpräsident bewegen.Ich hoffe natürlich auch, dass die Staatsanwaltschaft ein Einsehen hat und den mutmaßlichen Totschläger in Haft nimmt, zumindest aber eine psychiatrische Begutachtung des Mannes veranlasst.


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17jähriger grundlos totgeschlagen, 20jähriger in Köln totgeprügelt, Gericht weist Klage von NIUS zurück, Ministerpräsident Günther gegen die Pressefreiheit, Staatsanwaltschaft läßt Täter aus freiem Fuß
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