Ich erinnere mich an Zeiten, das war das Primat der Politik ehernes Gesetz. Da waren allerdings auch Zeiten, in denen es noch Politiker von Format gab, deren Hauptaugenmerk nicht auf der Verbesserung der persönlichen Bilanz lag, sondern auf dem Wohlergehen des deutschen Staates und seiner Staatsbürger.
Der Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk, in dieser Sache vertreten durch den skandalbelasteten RBB, ist nach einer Meldung der Welt offensichtlich nicht bereit, das Primat der Politik zu akzeptieren. Ein Staatsvertrag wird nur akzeptiert, wenn er den Interessen der Sender hinsichtlich eines stetig steigenden Stromes an Beitragseinnahmen gerecht wird. Wenn der Gesetzgeber aufgrund der mangelnden Kostendisziplin der Sender und fehlender Reformbereitschaft Eingriffe in die Struktur der Sendeanstalten eingreift, dann zeigt man nicht Einsicht, sondern versucht, sein vermeintliches Recht mittels Verfassungsgericht durchzusetzen. Das hat ja bereits einmal funktioniert. Folge dieser Entscheidung war, dass sich die Intendanzen der Sender weiter in unverschämter Weise an den Gebühren bereichert haben und jegliche notwendigen Reformen unterblieben. Als Bürger kann man nur hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht diesem Treiben ein Ende setzt. Denn es ist Sache der Politik festzulegen, wie die Rundfunkfreiheit auszugestalten ist.
Das ausgerechnet der Skandalsender RBB die Stirn hat, sich gegen den gültigen Staatsvertrag zu wehren zeigt nur, dass die Sender nicht reformierbar sind und eine Auflösung dieses Geschwürs an unserem Staatskörper unausweichlich ist. An der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird man ablesen können, wie weit die Macht des ÖRR reicht und wie wichtig den Regierenden die Rolle der Staatsmedien bei der Manipulation seiner Bürger ist.
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