Die Berliner Mieterratswahlen werfen lange Schatten
Gleich zwei Artikel in der Berliner Zeitung befassen sich heute mit den bevorstehenden Wahlen zu den Berliner Mieterräten. Sie beschäftigen sich mit der Kandidaten(aus)wahl und der Informationsquelle der Wahlkommissionen.
Zwecks Sicherstellung der Beteiligung der Bürger an wichtigen Entscheidungen wie zu Beispiel bei Großinvestitionen sollen in den 6 Berliner Wohnungsbaugesellschaften Mieterräte gewählt werden. Gesetzliche Grundlage dafür ist das erst im Januar diesen erlassene Wohnraumversorgungsgesetz. Die Mieterräte sollen die Interessen der Mieter gegenüber Ihrer jeweiligen Wohnungsgesellschaft vertreten und entsenden auch einen Vertreter in den Aufsichtsrat der Gesellschaften. Wenn man den allgemeinen zu beobachtenden Trend der Abkopplung der Vorstände von den Mietern bzw. Genossenschaftlern in den Wohnungsgesellschaften als auch in den Genossenschaften verfolgt hat und festgestellt hat, wie aus funktionierenden Genossenschaften nach Gewinn strebende Kapitalgesellschaften zu werden drohen, kann. man die geplante Bürgerbeteiligung bei der Führung dieser Unternehmen nur begrüßen. Sie sollte allerdings auch demokratisch umgesetzt werden und nicht in eine Posse abgleiten wie man das gegenwärtig in Berlin beobachten kann. Es sind in aller Regel die kritischen Stimmen, die die Rechte der Mieter und Genossen wirksam vertreten, und die Vorstände in Ihre Schranken verweisen können.
Das Damoklesschwert der Gesellschaften- die Wahlkommission
Das wissen auch die Berliner Wohnungsbaugesellschaften und sieben daher mittel sogenannter unabhängiger Wahlkommissionen unliebsame Kandidaten gleich mal aus, – Einspruch unmöglich. Kandidaten die in der Vergangenheit durch Aufmüpfigkeit aufgefallen sind, die nicht jedes Vorhaben der Gesellschaften still hingenommen haben, womöglich noch Einspruch gegen Entscheidungen eingelegt haben, Modernisierungspläne kritisiert haben und Forderungen zu stellen gewagt haben,- ja solche Leute will man in den Mieterräten nicht haben. Pauschal teil man den Kandidaten dann mit, dass auf sie eines der NO-Go-Kriterien der Gesellschaft zutrifft, welches wird nicht gesagt. 108 Kandidaten wurden so aussortiert.
Zitat: „Die Begründung sei, dass diese „schwerwiegende Verstöße gegen das friedliche Zusammenleben“ begangen hätten. Auf Nachfrage reduzieren sich diese vermeintlichen Verstöße auf Widersprüche gegen Modernisierungen oder Kritik an der Geschäftsführung, auch wenn dies vom Herrn Staatssekräter Engelbert Lütke Daldrup in der Antwort zur obig erwähnten Anfrage (unter Nr.2) verneint wird.“ (Quelle Pressemitteilung Berliner MietenVolksentscheid )
Die Gesobau formuliert das folgendermaßen:
„Sie haben sich um eine Kandidatur für den GESOBAU-Mieterrat beworben. der dieses Jahr zum ersten Mal gewählt wird. Vielen herzlichen Dank dafür!
Die unabhängige Wahlkommission hat Ihre Bewerbung geprüft und entschieden. dass Sie nicht als Kandidatin bzw. als Kandidat zugelassen werden können. Nach 53. Absatz 4 der Wahlordnung zur Bildung von Mieterräten bei der GESOBAUAG im Sinne des Artikel 2 55 6 und 7 WoVG Bln kann die Wahlkommission Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl zum Mieterrat ausschließen. sofern in der Person schwerwiegende Verstöße gegen das friedliche Zusammenleben oder gegen die Hausordnung oder nachhaltige Verletzungen der mietvertraglichen Pflichten vorliegen.
Ihr Ausschluss beruht auf dem Vorliegen einer der zuvor genannten Kriterien.“ (Quelle Mieterforum Pankow)
Wissen ist Macht
Natürlich brauche die Wahlkommissionen für solche Entscheidungen die Basisinformationen. Da trifft es sich doch gut, dass die Wohnungsbaugesellschaften so penibel Buch führen.
“ Über den einen Mieter heißt es, er beschwere sich „oftmals öffentlich über die horrende Mieterhöhung, die in keinem Verhältnis zu den Maßnahmen“ stehe. Über einen anderen ist zu lesen, dass er trotz Zugeständnissen „keinerlei Kompromissbereitschaft“ zeigte„. – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/24518592 ©2016
Information dieser Art und Güte sind den Wahlkommissionen zur Verfügung gestellt worden. Weiterer Erläuterungen zum Gebrauch dieser Informationen bedurfte es nicht.
Noch ist eine Korrektur möglich
Und so steht diese Wahl noch vor Ihrem Beginn schon vor dem Aus.
Sollte sie jedenfalls, so die öffentlich Meinung. Die Initiative Mietenvolksentscheid und auch die Linken fordern den sofortigen Abbruch der Wahlen. Doch der Senat lehnt ab. Demnächst stehen in Berlin die Abgeordnetenhauswahlen an. Sie haben es in der Hand, die richtigen Kandidaten zu wählen.
Die Verankerung umfassender Mitbestimmungsrechte im Berliner Wohnraumversorgungsgesetz erfolgte erst aufgrund des Druckes der Initiative Mietenvolksentscheid.
Muss die Initiative Mietenvolksentscheid erneut zu Protesten aufrufen bevor der Senat einsieht, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht ?
Ich fürchte, ja.
PS: Auch die Wohnungsbaugenossenschaften sollte ihre Mitglieder in Entscheidungen, die Auswirkungen auf alle Mieter haben können, einbeziehen. Der Gesetzgeber hat den Vorständen umfassende Rechte eingeräumt und nicht immer werde diese zum Nutzen und im Interesse der Mitglieder wahrgenommen.
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