Wohnen in der Genossenschaft-Reihenhaus mit Garten,-denkste

Wohnen

Was macht ein Reihenhaus aus ?

Auf diese Frage gibt es bestimmt viele Antworten. Eine Antwort, die sowohl Tradition als auch die moderne Interpretation umfasst, gibt die Immobilien-Webseite Immonet.
Zitat: “ Das Reihenhaus stand viele Jahre für Gleichförmigkeit plus einen „handtuchgroßen“ Garten an der Rückseite. ….. Das Image vom Reihenhaus hat sich inzwischen jedoch gewandelt – und mit ihm sein Name: Moderne Formen vom Reihenhaus heißen heute „Townhouses“ und sprechen damit trendbewusste Personen an. Sie ermöglichen inmitten der Innenstadt ein eigenes Haus, ohne jedoch den Preis zu bezahlen, der deutlich unter einer Doppelhaushälfte oder einem Einfamilienhaus liegt……… Die Annahme, dass diese Wohnform ein deutsches Phänomen ist, ist falsch. Zu finden ist das Reihenhaus in allen Teilen der Welt. Berühmt sind die Häuserreihen in den Industriestädten Englands, die charakteristisch nicht verputzt werden – sie strahlen im Rot der Backsteine. Aber auch die bunten Reihenhäuser, die vor den klassischen Skylines der amerikanischen Großstädte einen schönen Kontrast bilden, sind bekannt. Dort wie auch hier steht das Reihenhaus für eigenen Wohnraum in angenehmer nachbarschaftlicher Nähe mit eigenem Garten.“

Ein Reihenhaus ist also insbesondere auch durch das Vorhandensein eines Gartens gekennzeichnet. Als ich also am 01.11.2005 den Dauernutzungsvertrag für unsere Wohnung/Reihenhaus in der Rüdersdorfer Waldstrasse unterschrieb, glaubte ich, auch den Garten mitgemietet zu haben.

Die Genossenschaft schließt zweifelhafte Pachtverträge für Gärten ab

Doch bereits 2006 begann die Wohnungsbaugenossenschaft Rüdersdorf eG mit mehr als 10 Nutzern von Reihenhäusern mit Gärten Pachtverträge abzuschließen. Auch ich wurde aufgefordert, einen Pachtvertrag für unseren Hausgarten abzuschließen. Dies habe ich jedoch unter Hinweis auf viele den Pächter benachteiligende Regelungen abgelehnt. Zudem habe ich darauf verwiesen, dass die Rechtssprechung solche Gärten als zugehörig zum Reihenhaus betrachtet. Dazu haben unter anderen das Urteil OLG Köln 19 U 13::93(Az. 19 U 132/93) und das Amtsgericht Strausberg zur Zusatzmiete Garten 23.12.06 einschlägige Urteile gefällt. Schon am 23.07.1965 hat das damalige Erhebung von Gebühren für errichtete Garagen 1965 den Vorläufer der heutigen Wohnungsbaugenossenschaft Rüdersdorf eG, die AWG „Karl-Marx“ in Kenntnis gesetzt, dass die zu den Reihenhäusern gehörenden Gärten Bestandteil der  Nutzungsverträge sind und somit als mitvermietet  gelten. All das hat den Vorstand nicht davon abgehalten, seine Strategie unbeirrt weiter zu verfolgen und seine eigenen Mitglieder abzukassieren. Letztlich habe ich entnervt einen Mietvertrag für das Gartenland unterschrieben und das seitdem jeden Tag bereut.

Aufsichtsrat läßt Verträge prüfen

Nach jahrelangen Bitten um Prüfung der Rechtmäßigkeit dieser Pacht- und Mietverträge beim Vorstand hat nun endlich ein Schreiben an den Aufsichtsrat zur Konsultation von Frau Rechtsanwältin T. Girod geführt. Mit Schreiben vom 02.08.2016 hat Frau Girod Ihre Rechtsauffassung zu diesem Thema dargelegt. In der Quintessenz stellt Sie fest, dass durch den Abschluß des Mietvertrages  mit der Genossenschaft die geltende Rechtssprechung irrelevant geworden ist und somit eine Anfechtung dieser Verträge wenig Aussicht auf Erfolg bietet. Frau Rechtsanwältin Girod ging dabei allerdings davon aus, dass der Garten nicht unmittelbar an das Haus grenzt. Dies habe ich per Mail am 09.08.16 sofort nach Erhalt der Stellungnahme der Rechtsanwältin richtig gestellt.

Warum immer gegen die Mitglieder ?

 

Jenseits aller rechtlichen Implikationen stellt sich für mich die Frage, weshalb der Vorstand für beinahe nicht erwähnenswerte Einnahmen die Mitglieder unnötig zur Kasse bittet und für erhebliche Verstimmung sorgt. Dieser Aspekt ist weder vom Vorstand noch vom Aufsichtsrat betrachtet worden. Nicht zum ersten mal will hier der Vorstand mit dem Kopf durch die Wand statt endlich mal die Belange der Mitglieder in den Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit zu stellen. 
Eingedenk dieses Verhaltens der Führung der Wohnungsbaugenossenschaft erscheint mir die Einstufung „sittenwidrig“ für diese Pacht- und Mietverträge durchaus angemessen. Ob ein Gericht sich dieser Argumentation anschließen würde, ist allerdings so unsicher wie ein Lottogewinn.


Update vom 16.10.16: Da die Stellungnahme von Frau RA Girod für mich als Laien nicht hinreichend präzise war, um Interpretationen auszuschließen, habe ich Frau Girod um eine Präzisierung Ihrer Auffassung gebeten . In diesem Anschreiben vom 09.09.16 habe ich die Rechtsanwältin noch einmal explizit drauf hingewiesen, dass das in Rede stehende Grundstück direkt an unsere Wohnung angrenzt. Dies war vom Aufsichtsrat und Vorstand der WBG Rüdersdorf eG anders dargestellt worden. Nachstehend Ihre Antwort auf meine Anfrage.

„Sehr geehrter Herr Weisener,

 

da Sie nicht mein Mandant sind, sondern ich den Vorstand der Wohnungsbaugenossenschaft Rüdersdorf eG zu beraten habe, bin ich nicht berechtigt, Ihnen ergänzende Auskunft zu meiner Stellungnahme zu erteilen. Bitte wenden Sie sich gegebenfalls an einen von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt.

Mit freundlichen Grüßen

T. Girod
Rechtsabwältin“

So treibt die Wohnungsbaugenossenschaft Ihre Mitglieder in den Rechtsstreit.

 

 


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Gärten, Reihenhaus, Wohnungsbaugenossenschaft Rüdersdorf eG
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