Staatsanwaltschaft Köln lehnt Ermittlungen ab
Mehr als 30 Anzeigen aus dem gesamten Bundesgebiet lagen gegen den im Februar 2022 zu zwölf Jahren Haft verurteilten Priester Hans Bernhard U. bei der Staatsanwaltschaft Köln vor. Seit mehr als 40 Jahren hat er die ihm anvertrauten Kinder sexuell missbraucht, ohne dass die Verantwortlichen im Erzbistum Köln einschritten. Selbst nach der Anzeige einer Nichte des Priesters wurde seine Suspendierung kurzfristig wieder aufgehoben. Die Kölner Staatsanwaltschaft sah dennoch keinen Anlass, ein Ermittlungsverfahren gegen Wölki einzuleiten. Es liege keinerlei Anfangsverdacht vor.
Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller sieht das anders. er warf der Staatsanwaltschaft Beißhemmung gegenüber der Kirche vor und stufte die Entscheidung als politisch begründet ein.
Auch das Landgericht Köln sah die Kirche konkret in der Verantwortung und kritisierte die mangelnde Konsequenz im Umgang mit belasteten Priestern. Im Gegensatz zur Kölner Staatsanwaltschaft sah das Landgericht durchaus Anlass, die Haltung der Kirchenverantwortlichen zu hinterfragen. So fragte Richter Christoph Kaufmann den als Zeugen geladenen ehemaligen Kirchenrichter Günter Assenmacher, weshalb dieser keine gründlichen Recherchen eingeleitet habe, um die Vorwürfe gegen den Priester zu klären. Weitergehende Untersuchungen seien nicht seine Aufgabe gewesen, antwortete Assenmacher.
Kurz nach der Urteilsverkündung verschickte die Pressestelle des Erzbistums Köln eine Stellungnahme, in der das Urteil begrüßt wurde. Es müsse alles getan werden, damit solche Verbrechen nicht mehr passieren können, hieß es vom Bistum: „So werden wir die Kontrolle von straffällig gewordenen Beschuldigten verschärfen.“
Diese Stellungnahme entlarvt die ganze Scheinheiligkeit der Kirche. Verbrechen werden vertuscht und verschwiegen, die Verbrecher bleiben unbehelligt und wenn die Verantwortlichen wieder einmal nicht zur Verantwortung gezogen werden wird gejubelt.
Einfach widerlich.
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