Die Maskenaffäre-nicht nur ein Geschmäckle

Die Coronapandemie deckt Mangel auf

Am Anfang der Corona-Pandemie war alles knapp, Intensivplätze, Beatmungsgeräte, Fachpersonal, Schutzkleidung, Impfdosen und natürlich auch medizinische Schutzmasken jeglicher Art.
Da erinnerte sich so mancher Politiker, dass er ja auch Geschäftsmann ist und über einschlägige Beziehungen verfügt und zwar sowohl zu den Lieferanten als auch zu den Abnehmern. Und da in unserer Gesellschaft alles einen Preis hat und der von der Nachfrage bestimmt wird, ließ man sich die Deals zur Lieferung der begehrten Masken fürstlich entlohnen.

Zwei Abgeordnete beschaffen Schutzmasken

Jeder Betrieb, der dazu technisch in der Lage war, stellte auf Maskenproduktion um. Die Händler ließen ihre Beziehungen spielen und importierten Masken aus aller Welt. Schließlich hatte der Gesundheitsminister Spahn eine Abnahmegarantie verkündet und exzellente Preise versprochen. Als besonders geschäftstüchtig haben sich die CSU-Bundestagsabgeordneten Alfred Sauter und Georg Nüßlein erwiesen. Nüßlein verdiente als Geschäftsführer der liefernden GmbH mit 660.000 € bereits ein ordentliches Zubrot. Eine Sauter zugerechnete Firma setzte noch einen drauf und strich horrende 1,2 Millionen Euro als Provision ein.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt

Diese Geschäfte stanken dermaßen zum Himmel, dass sich Widerstand regte und sich die Strafverfolgungsorgane zu Ermittlungen genötigt sahen. Immerhin werden an Volksvertreter besonders hohe Ansprüche in Sachen Ethik und Moral gestellt oder sollte man besser sagen; wurden?

Am 13.07.2022 präsentierte N-TV die Entscheidung des BGH in Sachen Nußlein und Sauter. Und Sie ahnen es sicher schon, es wurde ein Persilschein.

Die Aktivitäten der beiden Abgeordneten erfüllt nicht den Tatbestand der Bestechlichkeit. So hatte bereits das Oberlandesgericht München entschieden. Für einen Bestechlichkeitstatbestand hätten beide Abgeordnete im Parlament selbst tätig werden müssen, so urteilte nun der BGH.

So steht es im Gesetz

Nach dem Willen des Gesetzgebers sei bei Politikern nur die Annahme von Gegenleistungen für Handlungen “bei der Wahrnehmung des Mandates” strafbar, also etwa bei Abstimmungen im Parlament, in Ausschüssen oder in der Fraktion, befanden die Richter des 3. Strafsenats. Dass Abgeordnete außerhalb der politischen Arbeit ihren Einfluss geltend machten, werde vom Paragrafen 108e des Strafgesetzbuches nicht erfasst. “Falls der Gesetzgeber eine Strafbarkeitslücke erkennen sollte, ist es seine Sache, darüber zu befinden, ob er sie bestehen lassen oder durch eine neue Regelung schließen will”, erklärte der BGH. Den Gerichten seien sonst die Hände gebunden.

Ist das unser Rechtsstaat?

Es hat die Richter sicher erhebliche Anstrengungen gekostet, um die Lücke zu finden, in der die beiden CSU-Granden straffrei abtauchen konnten. Aber man ist ja schließlich nicht umsonst Richter am obersten deutschen Gericht geworden.

Den Abgeordneten des Bundestages hätte man nun eigentlich auferlegen müssen, die jetzt erkannte Gesetzeslücke zu schließen. Das zu bewerten überlasse ich dem geneigten Leser.

Immerhin hat Nüßlein die CSU verlassen und Sauter verließ die Fraktion und gab auch all seine Parteiämter auf. Ob sie Schuldgefühle hatten, weiß niemand. Aber vielleicht wollten sie auch nur mehr Zeit für so einträgliche Geschäfte haben. Irgendetwas fehlt in der Bundesrepublik doch immer.

 

PS: Ihr Beispiel hat inzwischen offensichtlich Schule gemacht. Ein Youtuber namens Fynn Kliemann hat die Produktion von Masken in Vietnam und Bangladesch mit organisiert. Sein Geschäftspartner Tom Illbruck von Global Tactics behauptete stets, die Masken seien in Europa produziert worden. Jan Böhmermann hat in seinem ZDF-Magazin Royale auf den Betrug hingewiesen.


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Bestechlichkeit, BGH-Entscheidung, CSU-Bundestagsabgeordnete Sauter und Nüßlein, Maskenaffäre, medizinische Schutzmasken, Provision
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