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ARD und ZDF führen den Staat vor

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Sendeanstalten fordern mehr Gebühren

Es ist wieder soweit, die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat für 2025 eine Erhöhung der Gebühren um 58 Cent auf dann 18,94 € pro Monat empfohlen. Damit ist sie 2 Milliarden Euro unter den Forderungen der Sender geblieben. Diese haben bereits erklärt, dass sie mit diesen Gebühren zu Sparmaßnahmen insbesondere am Programm als größtem Kostentreiber (nicht etwa bei den Gehältern) gezwungen sind. Am Freitag nahm die ARD Stellung zum KEF-Vorschlag: „Dieser Beitragsvorschlag für die Jahre 2025 bis 2028 bedeutet für die ARD-Landesrundfunkanstalten große Herausforderungen und stellt aus Sicht der ARD nicht die Finanzierung aller anstehenden Zukunftsaufgaben sicher“, hieß es aus Stuttgart. Nun liegt der Ball bei den Ländern.

Bundesländer bei Rundfunkgebühren uneinig

Diese sind laut Gesetz gehalten, sich an den Empfehlungen der KEF zu orientieren. Wesentlich wichtiger ist allerdings der Umstand, dass die Bundesländer per Entscheid des Bundesgerichtshofes zur Einigkeit verdonnert sind. Ist also ein Bundesland nicht mit der Höhe der Gebühren einverstanden, muss es alle anderen Länder von seinem Standpunkt überzeugen. Eine solche Einigkeit hat es bei den Bundesländern noch nie gegeben und wird es sicher auch in Zukunft nicht geben. Aktuelle lehnen sieben Bundesländer die Gebührenerhöhung ab. Es sind dies Berlin, Brandenburg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt. Der Rest der Bundesländer möchte laut einer Umfrage die Empfehlung der KEF) umsetzen.

Der Staat wird erpressbar

Damit ist die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Einvernehmlichkeit wie schon 2021 aufgrund der ablehnenden Haltung Sachsen-Anhalts nicht gegeben. Dies eröffnet den Sendeanstalten die Möglichkeit per Verfassungsbeschwerde und gegen den Willen einiger Länder die Erhöhung der Gebühren in der von Ihnen gewünschten Höhe durchzusetzen.

Damit sind die Sendeanstalten quasi der Souverän in Sachen Gebühren und die Bundesländer entmachtet. Diese Konsequenz hatte das Bundesverfassungsgericht wohl nicht im Blick als sie ihre unselige Entscheidung fällte.

Alles bleibt beim Alten

Statt einer durchgreifenden Reform des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks (ÖRR), der inzwischen offenbar zum Sprachrohr der Regierung mutiert ist, werden wir weiterhin mit Sokos zu allen Tages- und Nachtzeiten, Polizeiruf und Tatort und endlosen Wiederholungen alter Schmonzetten wie die Rosamunde-Pilcher-Reihe und ähnliches, verstaubten Serien wie das Traumschiff und der Staatsanwalt, endlosen und teuer produzierten Talkshows, Wer weiss denn so was?-Blödsinn und Nachrichten im Stil der aktuellen Kamera gequält. Dazu kommt die unsägliche Werbung insbesondere im ZDF, die stets für Medizinprodukte wirbt, die in den eigenen Ratgebersendungen abgestraft werden.

Aktuelle Kinofilme zur Primetime, Fehlanzeige, Politmagazine zu Sendezeiten, die kein normaler Arbeitnehmer nutzen kann, gute Dokumentation aus Natur und Wissenschaft sind selten. Bildungsfernsehen gibt es auch nicht mehr. Rock und Pop finden nicht statt, dafür gibt es Schlager und Volksmusik satt. Große Sonnabendunterhaltung Fehlanzeige, interessante Jugendsendungen Fehlanzeige. Es ist kein Wunder, dass die Jugend (und nicht nur die) ARD und ZDF den Rücken gekehrt hat.

So wie der Föderalismus Politik und Wirtschaft im Land lähmt, so verhindert er auch die Reform des ÖRR. Man kann nur noch auf ein Wunder hoffen.


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