Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in der Dauerkrise

Reformvorschläge am laufenden Band

 Seit Monaten kommt keine Ruhe in die Affären um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Bis auf einen Vorschlag zur Reform des ÖRR vom WDR-Chef Tom Buhrow haben die Senderchefs auf die Missstände und die Aufforderung zur Beseitigung derselben vor allem mit Aussitzen reagiert.
Mittlerweile ist diese Impertinenz sogar den nicht gerade für Reformeifer bekannten Länderchefs zu viel geworden.

Anstöße für Reformen gab es desöfteren

23.23.2020
Im Streit über die Erhöhung des Rundfunkbeitrags hat Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) eine Debatte über den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefordert. Auch Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) verwies darauf, dass sein Bundesland seit Jahren auf eine solche Reform dränge.

22.10.2021
Die Länderchefs haben die Ministerpräsidentenkonferenz bei Bonn auch dazu genutzt, einen neuen Rundfunkstaatsvertrag auf den Weg zu bringen. Bis Sommer 2022 sollen weitere Reformvorschläge in den Entwurf eingearbeitet werden. Ausgeklammert wurde aber die Frage der Finanzierung.

Ein Reförmchen ist auf dem Weg

02.11.2022

Alle Länderchefs haben die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks inzwischen unterzeichnet, nun müssen noch die Länderparlamente zustimmen. Dann könnte sich ab 01.07.2023 vieles beim ÖRR ändern, vielleicht sogar zum Besseren.
Nachstehendes ist vorgesehen.

  • Die Sender sollen entscheiden können, ob Spartenkanäle im TV angeboten oder ins Netz wandern sollen
  • Die Kontrollgremien sollen gestärkt werden
  • Der Programmauftrag soll geschärft, der Stellwert der Unterhaltung auf den Prüfstand gestellt werden
  • Die Finanzierung des ÖRR soll später reformiert werden

Nüchtern betrachtet haben auch die Ministerpräsidenten die Zeichen der Zeit nicht erkannt. Die vertraglich vereinbarten Reformschritte lassen die Strukturen des ÖRR unangetastet und ungeprüft. Auch konkrete Schritte zu einer einschneidenden Änderung der Programmschwerpunkte und zur Reduzierung des enormen Finanzbedarfs der Sender fehlen.

Inzwischen sind neue Details zur exorbitanten Verschwendung der Mittel der Beitragszahler bekannt geworden. Am 13.12.2022 berichtet die Berliner Zeitung, dass der RBB im vergangenen Jahr ca. 2,5 Millionen Euro an Ruhegeldern für ausgeschiedene Führungskräfte ausgegeben hat. 17 ausgeschiedene Chefs beziehen derzeit Sonderrenten, 5 noch aktive Beschäftigte haben vertraglich einen Anspruch auf Ruhegeld. Besonders krass ist der Fall eines mit 58 Jahren ausgeschiedenen Fernsehdirektors, der nach nur fünf Jahren Arbeit für den RBB 7000 € Ruhegeld vom RBB erhält.

In einer solchen Situation hat ver.di die Stirn, die Beschäftigten von ARD und ZDF zum Streik für höhere Gehälter aufzurufen. Offensichtlich will sich ver.di als Anwalt der Besserverdienenden profilieren. Die Beschäftigten vieler notleidender Betriebe werden dafür genauso wenig Verständnis aufbringen wie alleinerziehende Mütter und auch Rentner, die eine Mindestrente beziehen.


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