Rentnerpaar

Erwerbsminderungs- rente wird für Altfälle angepasst

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Für Rentner mit Erwerbsminderungsrente ist in den letzten Jahren mehrfach die Zurechnungszeit für Rentenzugänge angepasst worden. Für Neuzugänge wurde mit Datum 28.11.18 die Zurechnungszeit auf 65 Jahre und 8 Monate angehoben. Dies betraf Neuzugänge ab dem 01.01.2019. Für Rentenneuzugänge ab 2020 verlängert sich danach die Zurechnungszeit schrittweise weiter bis zum Jahr 2031 entsprechend der schrittweisen Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre.
Damit haben sich die Erwerbsminderungsrenten nicht unwesentlich erhöht. Dabei wurden die Altfälle jedoch nicht berücksichtigt. Daher sollen die betroffenen Erwerbsminderungsrentner im Juli dieses Jahres eine Nachzahlung von 7,5 bzw. 4,5 % erhalten, und zwar zusätzlich zur turnusmäßigen Rentenerhöhung für alle Rentner, die ebenfalls im Juli fällig wird. Dafür sind bisher 3,5 % eingeplant. Aufgrund der starken Erhöhung der Löhne und Gehälter im Jahr 2023 ist aber eher mit einer Erhöhung um 5 % zu rechnen. Die Zuschläge zur Erwerbsminderungsrente richten sich nach dem jeweiligen Rentenbeginn.

Diejenigen, deren Rentenbeginn zwischen Januar 2002 und Juni 2014 lag, können mit einer Erhöhung von 7,5 Prozent rechnen. Für diejenigen, deren Rente zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 begann, ist eine Erhöhung von 4,5 Prozent vorgesehen.

Heute hat die Rentenversicherung jedoch mitgeteilt, dass sie sich nicht in der Lage sieht, die notwendigen Berechnungen rechtzeitig vorzunehmen. Daher soll im Juli ein Abschlag auf die Erhöhung gezahlt werden. Im Dezember 2025 soll es eine zweite Tranche geben und damit eventuelle Minderzahlungen ausgeglichen werden.
Dazu die VdK-Vorsitzende Verena Bentele: „Dies ist ein Fiasko für die Verwaltung der Rentenversicherung und zeigt, dass im Bereich der Digitalisierung und der Personalressourcen vieles im Argen liegt“

Das betreffende Gesetz (Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbs- minderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz)) wurde im Bundesgesetzblatt Teil I 2022 Nr.22 am 30.06.2022 veröffentlicht.


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