Datenschutz für alle – der Wahnsinn hat Methode

Das war der Plan

streng geheimMit der neuen DGVOder Europäischen Union wollte man eigentlich die Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen vereinheitlichen. Ziel war der Schutz personenbezogener Daten einerseits und die Gewährleistung eines freien Datenverkehrs anderseits.

Das ist das Ergebnis

Im Ergebnis ist eine große Verunsicherung angefangen von den großen Unternehmen bis zum Hobbyfotografen zu konstatieren. Besonders krass war die Reaktion einer Internetfirma auf die DGVO. Dort beschloss man, die komplette Webpräsenz zu schließen und neu aufzubauen. Wer schon einmal eine größere Webseite erstellt hat, kann sich vorstellen mit wieviel Aufwand und Kosten ein solcher Neustart verbunden ist. Auch meine persönlichen Erfahrungen sind gespalten. Während man regelmäßig in der Presse von Millionen entwendeter Datensätze bei großen Unternehmen lesen kann, musste ich sogar während einer Feier eines privaten Landwirtschaftsbetriebes eine 2seitige Datenschutzerklärung unterschreiben. Auch die Anschreiben von beispielsweise Energielieferanten oder Telekommunikationsdienstleistern sind aufgrund der DGVO um einige Seiten dicker geworden. Ich habe schon Bedenken, meine Kamera im Urlaub auszulösen, wenn sich eine fremde Person im Sucher befindet. Auf meinen Webseiten musste ich ein Zusatztool installieren, dass die Einhaltung der Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung überwacht. Wer will schon mit Abmahn-Anwälten zu tun haben. Wie diese Herrschaften trotz DGVO an die Anschriften Ihrer Opfer kommen, würde mich sehr interessieren.

Es scheint, als ob die EU hier wieder einmal übers Ziel hinausgeschossen ist und das sehr weit. Doch auch auf Seiten der Bürger gibt es welche, die es gern auf die Spitze treiben.

Ein Bürger setzt sich durch

So hat ein Versicherter der TK vor dem Bundessozialgericht Kassel (Az.: B 1 KR 31/17) geklagt, weil die TK sein für die Anfertigung der Krankenversicherungskarte benötigtes Passbild dauerhaft gespeichert hat. Die TK argumentierte, dass das gespeicherte Bild für die Neu- oder Ersatzausfertigung der Versichertenkarte benötigt würde und eine Löschung zu hohen Folgekosten führen würde. Dennoch entschied das Gericht, dass ohne Zustimmung der Versicherten eine dauerhafte Speicherung nicht zulässig ist. Wahrlich ein Pyrrhussieg, der durchaus für alle Versicherten zu höheren Versicherungsbeiträgen führen kann. So kann man seine Geschäftspartner auch in den Wahnsinn treiben. Ich kann für mich kein Problem darin erkennen, wenn meine Krankenkasse ein unbedeutendes Passbild speichert. Dort werden wesentlich sensiblere Daten gespeichert. Doch am Ende muss das natürlich jeder für sich entscheiden.

Ich stelle mir nur die Frage, ob der Kläger auch die Antragstelle für Personalausweis und Pass in seiner Gemeinde oder Stadt, die Bundesdruckerei oder die Fahrerlaubnisbehörde verklagt hat. Wäre doch nur konsequent oder?


Entdecke mehr von Meine ungefragte Meinung

Subscribe to get the latest posts sent to your email.

Bundessozialgericht Kassel, Datenschutz-Grundverordnung, DGVO, EU, freier Datenverkehr, personenbezogene Daten
Vorheriger Beitrag
Fauler Kompromiss zum Abtreibungsparagraphen
Nächster Beitrag
Affäre von der Leyen-Skandal um Untersuchungsausschuss

Du glühst vor Begeisterung oder schäumst vor Wut,-hier kannst Du es rauslassen.