Die Bundesregierung und ihre Corona-Programme

Neben dem Corona-Bonus in Form einer Steuerpauschale für das Home-Office und einer Corona-Pauschale für Mitarbeiter der Bundestagsabgeordneten hat die Bundesregierung viele weitere Programme aufgelegt, um besonders von der Pandemie betroffene Firmen, Unternehmer und Selbstständige vor Insolvenz und Arbeitslosigkeit zu bewahren. Dabei wurden und werden Riesensummen bewegt und wie immer in solchen Fällen gibt es viele Kritik an Sinn und Zweck vieler Maßnahmen. So wird Finanzminister Scholz noch bis zum Jahresende vergeblich auf den „Wumms“ warten, den die Senkung der MW-Steuer auslösen sollte. Der Misserfolg dieser Maßnahme war für den Normalbürger absehbar. Inzwischen ist der Verdacht aufgetaucht, dass viele Firmen durch die Erstattung des Umsatzausfalls in Höhe von 80% des Vorjahres ein höheres Einkommen erzielen als sie es bei normalem Geschäftsbetrieb gehabt hätten. Auch die Erweiterung und Verlängerung des Kurzarbeitergeldes hat nicht nur positive Effekte auf die Arbeitslosenstatistik. Nicht wenige Arbeitnehmer auf Kurzarbeit haben sich einen Minijob beschafft und haben damit ein höheres Nettoeinkommen als zu normalen Zeiten. Natürlich ist auch die Gefahr real, dass durch staatliche Stützungsmaßnahmen Unternehmen am Markt gehalten werden, die kein funktionierendes Geschäftsmodell und damit auch keine Daseinsberechtigung mehr haben.

Ungeachtet dessen legt die Bundesregierung weiterhin neue Stützungsmaßnahmen auf.

 

Der Corona-Bonus für das Home-Office

Der letzte Streich war die Homeoffice-Steuerpauschale von fünf Euro pro Tag bis max. 600 € pro Jahr. Der Bund der Steuerzahler stuft diese Maßnahme als genauso berechtigt ein wie die Entfernungspauschale. Als jemand, der selbst schon in früheren Jahren im Home-Office gearbeitet hat, kann ich diese Ansicht nicht teilen. Home-Office bietet mehr Vor- als Nachteile. So entfällt die gerade bei winterlichen Bedingungen und unter Corona oft anstrengende Fahrt zum Arbeitsort. Dazu kommt die Ansteckungsgefahr bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel. Die Arbeitszeit kann man sich im Home-Office freier einteilen und private Wünsche und betriebliche Erfordernisse besser in Übereinstimmung bringen. Die Nutzung privater Ressourcen beschränkt sich auf die ohnehin vorhandenen Räumlichkeiten und die vorhandene Technik. Viele Firmen statten ihre Mitarbeiter auch mit mobiler Technik aus, so dass auch dieses Argument entfällt. Einen Internetanschluss ohne Flatrate hat heute kaum jemand, so dass auch durch die Internetnutzung kein finanzieller Aufwand entsteht, der ausgeglichen werden müsste. Die Steuerpauschale ist unter dem Strich also ein Corona-Bonus.

Corona-Sonderzahlung für Mitarbeiter der Bundestagsabgeordneten

Auch die Mitarbeiter des Bundestagsabgeordneten werden laut Beschluss des Ältestenrates des Bundestages eine Coronas-Sonderzahlung in Höhe von bis zu 600 € erhalten. Als Voraussetzung muss der Mitarbeiter wenigstens einen Tag zwischen März und Oktober im Bundestag gearbeitet haben.
Natürlich ist dieser Corona-Bonus genauso steuer- und abgabenfrei wie er unberechtigt und überflüssig ist. Wieder einmal werden jene unterstützt, die ohnehin schon reichlich versorgt sind. Denken Sie daran, wenn Sie im nächsten Jahr an der Wahl-Urne stehen.

Auszug aus Steigerst Morning Briefing vom 02.12.2020
Auszug Steingarts Morning Briefing 02.12.2020

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