Der Koalitionsvertrag zur Neuregelung der Mietpreisbremse

Der Koalitionsvertrag zur Neuregelung der Mietpreisbremse

Politik, Wohnen

Der Koalitionsvertrag der 19.Legislaturperiode

Ein neuer Aufbruch für Europa

Eine neue Dynamik für Deutschland

Ein neuer Zusammenhalt für unser Land

In großartigen Sprüchen und markigen Parolen sind deutsche Politiker kaum zu schlagen. Doch welche Substanz steckt hinter allen schönen Worten aus berufenen Mündern. Alles nur Schall und Rauch ? Oder tatsächlich die zuverlässigen und fleißigen deutschen Beamten dabei, aus großen Versprechungen große Werke zu machen. Wir schauen einmal auf eines der drängendsten Probleme unserer Zeit,- nicht auf die Asylantenproblematik sondern auf die Bekämpfung des Mietwuchers.

Das ist der Plan zur Neuregelung der Mietpreisbremse 

Auszug aus dem Koalitionsvertrag 2018

  • Wir sorgen für bezahlbare Mieten: Dämpfung Mietanstieg, u. a. durch Verlängerung Bindungszeitraum des qualifizierten Mietspiegels. Absenkung Modernisierungsumlage auf 8 Prozent. Anpassung Wohngeld an individuelle Lebensbedingungen. Kappungsgrenze für Erhöhung von Mieten bei Modernisierungsmaßnahmen. 

    Und das ist die Wirklichkeit

  • Nach dem Boykott Ihres Entwurfes für eine Neuregelung der Mietpreisbremse durch die CDU/CSU hat Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) in wesentlichen Punkten entschärft und damit seiner Wirksamkeit beraubt.
  1. Die geplante Herabsetzung der Modernisierungsumlage von 11 auf 8 % soll eingeführt werden; allerdings nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt(Gesetzentwurf vom 10.07.2018 laut DPA). Die Einstufung der Gebiete wird von den Landesregierungen vorgenommen. Insgesamt wurden 313 Gemeinden seit 2015 als Gebiete mit angespannter Wohnsituation eingestuft).
    Was passiert in der Praxis?
    Dabei werden gerade Modernisierungen zur Verdrängung von Mietern mit günstigen Mietverträgen genutzt, beklagt der Berliner Mieterverein. Der Senat hat nach einer Großdemonstration gegen Mietwucher eine Bundesratsinitiative für mehr Mieterschutz gestartet. Darin werden die Kappung der Umlage für Modernisierung auf vier Prozent und die zeitliche Begrenzung dieses Mietaufschlags bis zur Rückzahlung der Investition gefordert.
    Der Mietrechtsexperte der CDU/CSU-Fraktion, Jan-Marco Luczak, weist den Vorstoß zurück:
    Der „Koalitionsvertrag hat Gültigkeit“, eine Verschärfung des Mietrechts komme nicht infrage. Im Koalitionsvertrag vereinbarten CDU/CSU und SPD nur eine geringfügige Kappung der Sanierungsumlage von elf auf acht Prozent.
  2. Die Miete darf nach einer Modernisierung um maximal 3 € pro m2 in 6 Jahren steigen (Kappungsgrenze).
    (soll unverändert eingeführt werden)
  3. Bei Modernisierungen, die mit der Absicht durchgeführt werden, Mieter loszuwerden, sollen Mieter Anspruch auf Schadenersatz bekommen. Wer eine solche Modernisierung ankündigt oder vornimmt, müsste mit einerGeldbuße von bis zu 100.000 Euro rechnen.
    Und wie sind die Chancen der Umsetzung?

    Die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), bezeichnete den neuen Entwurf als „Schritt in die richtige Richtung“.Die niedrigere Modernisierungsumlage und die neue Kappungsgrenze leisteten „einen substanziellen Beitrag zum Schutz gegen unfaire Mieterhöhungen und „Herausmodernisieren““. Das angedachte Bußgeld müsse hingegen noch überprüft werden.
  4. Der Vermieter hat eine Auskunftspflicht, wenn er die Miete um 10 % oder mehrüber der ortsüblichen Miete erhöhen will.

Forderungen des Mieterbundes und deren Umsetzung

Von Seiten des Mieterbundes wird nachstehendes Fazit zur Erfüllung seiner Forderungen gezogen:

  1. In der Betriebskostenabrechnung dürfen nur die ausdrücklich im Mietvertrag aufgeführten Kosten angesetzt werden. Die Abrechnung muss sich an der tatsächlichen Größe der Wohnung orientieren und nicht an irgendwelchen etwa-Angaben.
    Ergebnis: Geklärt durch den Bundesgerichtshof ohne Zutun der Politik
  2. Streichung der Kosten in den Betriebskostenabrechnungen, die der Mieter nicht beeinflussen kann (z.B. Grundsteuer)
    Ergebnis: Selbst eine Prüfung des Vorschlages wird von den Ministerien abgelehnt.
  3. In die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete sollten statt vier bis zu 10 Jahre alte Mietverträge eingehen.
    Ergebnis: abgelehnt
  4. Ausweitung der Schonfristregelung bei fristloser Kündigung auch auf ordentliche Kündigungen.
    Ergebnis: abgelehnt

Trübe Aussichten

Insgesamt sieht es für uns Mieter nicht rosig aus. Effektive Regelungen zur Begrenzung des Mietwuchers wird es nicht geben. Eine Entspannung der Lage auf dem Wohnungsmarkt durch Neubau ist nicht zu erwarten. Grundstücke werden weiterhin an den Meistbietenden veräußert und für die Errichtung von hochpreisigen Luxuswohnungen genutzt. Eine massive Förderung des sozialen Wohnungsbaus findet nicht statt. Die Basis dafür, bezahlbare Grundstücke aus öffentlicher Hand, wird nicht geschaffen. Der Ablauf der Sozialbindung von bestehenden Sozialwohnungen wird nicht gestoppt. Auch für die Empfänger von Hartz-IV und Wohngeldberechtigten wird sich nichts zum Guten wenden. Eine automatische Anpassung des Wohngeldes an die steigenden Mieten ist keine Rede. Auch eine Anpassung der Zahlungen für die Mietkosten bei Hartz-IV-Empfängern ist nicht vorgesehen.
Dafür gibt es ja wieder Baukindergeld. Da werden sich die von Luxusmodernisierungen bedrohten einkommensschwachen Mieter und die Hartz-IV-Empfänger freuen.


Entdecke mehr von Meine ungefragte Meinung

Subscribe to get the latest posts sent to your email.

Begrenzung des Mietwuchers, Forderungen des Mieterbundes, Koalitionsvertrag, Neuregelung Mietpreisbremse, Senkung der Modernisierungsumlage
Vorheriger Beitrag
Mieterverein versus Genossenschaft
Nächster Beitrag
Das ZDF-dein Freund und Ratgeber – eine Glosse

Du glühst vor Begeisterung oder schäumst vor Wut,-hier kannst Du es rauslassen.