Erfolgreiche Regierungsarbeit oder Lobbyismus für Minderheiten?

Nachdem die erste Hälfte der Regierungszeit der Ampel überwiegend mit Streit verschwendet wurde, will man jetzt produktiv werden und hat gleich drei Gesetze verabschiedet. Doch werden diese unsere Probleme angehen?

Einführung eines Veteranentages

Mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Einführung eines Veteranentages hat unsere Laienspieltruppe, genannt Ampelkoalition, in schönster Harmonie mit der stärksten Oppositionsfraktion, der CDU/CSU-Fraktion, einen wichtigen Meilenstein bei der Abarbeitung ihrer Regierungs-Agenda gesetzt. Die Regierung hat die deutsche Öffentlichkeit überrascht,- zum einen, weil das Thema eigentlich niemand so richtig im Fokus hatte und zum anderen, weil es so große Zustimmung fand und der sonst schon rituell exerzierte Streit innerhalb und außerhalb der Ampel einfach nicht stattfand.
Wie auch immer man die Priorität dieses Themas einstufen mag,- unsere tapferen Recken, die am Hindukusch unsere Freiheit verteidigt haben und im Kosovo Kriegsverbrechen verhinderten, haben nun ihren Gedenktag. Es sei Ihnen gegönnt.

Zur Lösung der akuten Probleme unseres Landes hat dieses Gesetz ebenso wenig beigetragen wie die umstrittene und höchst überflüssige Cannabisfreigabe.

Legalisierung von Cannabis

Obwohl der Richterbund und auch die Polizei mehrfach vor den Folgen des Gesetzes gewarnt haben, hat unser Gesundheitsminister Lauterbach (SPD) dieses Gesetz in den Bundestag eingebracht, statt die wirklich dringenden Probleme unseres Gesundheitswesens anzugehen. Herzlichen Dank gebührt dafür insbesondere auch den Grünen und den Linken.

Infolge der Legalisierung dürfen sich die Polizei und die Strafverfolgungsorgane Gedanken machen, wie sie die Einhaltung der Vorschriften des Gesetzes kontrollieren und Verstöße ahnden können. Wie unbeliebt das Gesetz ist, zeigt, dass nicht nur die Bahn, sondern auch verschiedene Städte den Genuss von Cannabis auf ihrem Gelände bzw. in verschiedenen Zonen in der Öffentlichkeit untersagt haben. Der Gipfel des Gesetzes ist der Amnestieparagraf. Darin ist festgelegt, dass noch nicht abgeschlossene Verfahren wegen Cannabisbesitz,- Handel oder Genuss überprüft und gegebenenfalls einzustellen sind. Die Berliner Justizverwaltung ist dadurch gezwungen, 6000 Akten händisch zu kontrollieren. Da die Akten nicht digitalisiert sind, ist das ein erheblicher Zeitaufwand für die Beamten. Und die hätten ganz sicher Wichtigeres zu tun.

Das Selbstbestimmungsgesetz

Die Krönung im unheilvollen Wirken der Ampel ist das Selbstbestimmungsgesetz. Im Gegensatz zu dem unerträglichen Geschwurbel in diesem Gesetz gibt nach wie vor nur zwei Geschlechter und das sind immer noch das weibliche und das männliche Geschlecht. Ich frage mich, wie normal denkende Lehrkräfte im Fach Biologie ihren Schülern Sinn und Inhalt des Selbstbestimmungsgesetzes nahe bringen werden.
Nachstehend für diejenigen, denen dieses Thema fremd ist, finden sich Definitionen von Wikipedia bezüglich der im Gesetz benannten Geschlechtseinträge.

Transgeschlechtlichkeit …….. bezeichnet bei Personen, dass ihre Geschlechtsidentität nicht oder nicht vollständig mit dem in der Regel anhand äußerer Merkmale vor oder unmittelbar nach der Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt.
Anmerkung: Diese Definition ist einfach unsinnig. Das Geschlecht wird nicht bei der Geburt (durch wen auch immer zugewiesen), sondern steht bereits lange vor der Geburt fest. Für das tatsächliche Geschlecht ist die Gefühlswelt des Betroffenen völlig belanglos. Bis zur Veränderung der Geschlechtsmerkmale durch chirurgischen Eingriff und Hormontherapie wird das Geschlecht durch körperliche Merkmale bestimmt.

Nichtbinäre Menschen identifizieren sich nicht ausschließlich weiblich oder männlich, sondern sehen sich außerhalb der binären Geschlechterordnung.
Anmerkung: Auch hier wird ein subjektives und sicher oft temporäres Gefühl über die biologischen Tatsachen gestellt.

Intergeschlechtlichkeit oder Intersexualität, auch Zwischengeschlechtlichkeit, bezeichnet die biologische Besonderheit von Menschen, deren körperliche Geschlechtsmerkmale nicht eindeutig als weiblich oder männlich einzuordnen sind. Uneindeutigkeiten des Körpergeschlechts sind biologisch möglich, weil die Geschlechtsorgane beim weiblichen und männlichen Embryo aus denselben Anlagen (Geschlechtsorgan) entstehen. Bei der körperlichen Entwicklung kann es zu verschiedenen Variationen kommen.
Anmerkung: Hier liegt in der Tat eine Abweichung der normalen Ausprägung des männlichen oder weiblichen Geschlechts vor, also eine biologisch verursachte Fehlbildung.


Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass das Geschlecht biologisch bestimmt wird und daher nur festgestellt, aber nicht selbstbestimmt werden kann. Eine Selbstbestimmung des Geschlechts setzt operative Eingriffe zur Veränderung des natürlichen Geschlechts mit den entsprechenden Risiken voraus. Innergeschlechtliche Personen (früher auch als Zwitter oder Scheinzwitter bezeichnet) haben diesbezüglich eine Sonderstellung, da sie sich nur durch operative Eingriffe auf ein bestimmtes Geschlecht festlegen können. Ob sie diese Möglichkeit wirklich nutzen wollen, bleibt ihre souveräne Entscheidung. Das Selbstbestimmungsgesetz hat demzufolge auch den Geschlechtseintrag als Gegenstand. Leider wird der Unterschied zum tatsächlichen Geschlecht nicht thematisiert und dadurch viel Unklarheit geschaffen. Da es sich bei den Geschlechtseinträgen trans und binär nur um reine gefühlsmäßige Affinität zum einen oder anderen Geschlecht handelt ohne, dass sich das tatsächliche Geschlecht ändert (Ausnahme chirurgischer Eingriff) kann ich keinen Nutzen oder Wertigkeit in der Änderung des Geschlechtseintrages erkennen. Dazu kommt, dass sich insbesondere die seelischen Befindlichkeiten gerade im jugendlichen Alter desöfteren ändern und persönliche Prioritäten neu gesetzt werden. Soll dann jedes Mal der Geschlechtseintrag geändert werden? Jeder hat ja die Freiheit, sich wie er immer will zu fühlen. Aber braucht es dafür einen amtlichen Eintrag, der in der Praxis nur Verwirrung stiftet?

Nachlässigkeit und mögliche Folgen des Gesetzes

Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wird es bereits 14-Jährigen ermöglicht, ihren Namen und den Geschlechtseintrag ändern zu lassen und das jedes Jahr aufs Neue. Abgesehen davon, dass nur Volljährige eine solche weitreichende Entscheidung treffen sollten (schließlich befinden sich 14jährige noch in der Pubertät und dürfen aus gutem Grund kein Wahlrecht ausüben), darf man auf die praktischen Folgen dieses Gesetzes gespannt sein. Ich stelle mir nur die Bearbeitung von Vermisstenfällen vor. Da sucht ein Vater seine minderjährige Tochter und erstattet eine entsprechende Anzeige. Die Tochter heißt jedoch inzwischen nicht mehr rosa, sondern Robert und ist ein Junge. Schließlich genügt für eine Änderung des Geschlechtereintrages die Versicherung des Antragstellers, er sei beraten worden. Ein Nachweis wird nicht gefordert. Das ist einfach ein Unding und lädt geradezu zur Täuschung der Behörden ein.
Die Persönlichkeitsrechte der Bürger werden bereits durch das Grundgesetz geschützt. Im Artikel 2 Absatz 1 heißt es dazu:

„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“

Dieser Artikel gilt natürlich auch für Bürger mit von der Masse abweichenden sexuellen Zuordnungen. Insofern sind auch diese Bürger ebenso wie Bundesbürger mit abweichender Hautfarbe oder Körpergröße und auch Mitglieder ethnischer Minderheiten vor Diskriminierung geschützt. Dazu hat es jahrzehntelang keines Selbstbestimmungsgesetzes bedurft. Ich halte es auch weiterhin für verzichtbar.

Update 28.04.24

Gestern ist in mehreren Presseorganen ein Beitrag über den Berliner Start-DJ Felix Jaehn veröffentlicht worden. Der DJ hat sich die Möglichkeiten des Selbstbestimmungsgesetzes zunutze gemacht und sowohl Geschlechtseintrag als auch Namen geändert. Details hier.


Wie der Beitrag zeigt, hat die Regierung mit dem Selbstbestimmungsgesetz ein Problem gelöst, das gar nicht existent war. Wer gesund und satt ist, macht sich halt seine Probleme selbst. Die jungen Rekruten an der Front im russisch-ukrainischen Krieg haben sicher ganz andere Probleme.


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