Die Justiz greift durch-aber stimmt die Richtung ?

Die Justiz greift durch-aber stimmt die Richtung ?

Politik

Die Justiz greift durch-aber stimmt Richtung ?

In den letzten Jahren ist unsere Justiz ein wenig in Verruf geraten. Die mutmaßlichen Töter waren schneller raus aus dem Gericht als Sie hereingekommen waren; Strafen waren eher symbolischer Natur und am Ende waren die Opfer schlimmer dran als die Täter. So war die Meinung im Volk.

Doch neuesten Meldungen in der Presse weisen auf einen neuen Trend,- man greift durch. Erstes Opfer ist eine schon ältere Dame, die seit mehr als 30 Jahren rechtsradikale und sonstige Verunreinigungen von Fassaden, Türen, Fenstern und Plakaten beseitigt oder mit Farbe übersprüht. Dieses löbliche Verhalten  wurde in der Vergangenheit auch von verschiedenen Institutionen gewürdigt. Unter anderem erhielt die Dame die Bundesverdienstmedaille und den Göttinger Friedenspreis. Doch davon lassen sich weder ein konsequenter Richter noch ein zu allem entschlossener Staatsanwalt beeindrucken. Und so verurteilte das Amtsgericht Tiergarten Frau Irmela Mensah-Schramm wegen Sachbeschädigung. Im Wiederholungsfall drohen Ihr 1800,00 € Strafe. Sie will dennoch weiter machen und geht natürlich in Revision.Dafür hat Sie meinen höchsten Respekt. Falls jemand die skurrile Urteilsbegründung lesen möchte, dann bitte.

Der nächste Fall trug sich zunächst in der S-Bahn-Linie 5 Nähe Fredersdorf zu.
Ein junger Mann hörte laut über sein Handy Musik. Ein 39jähriger fühlte sich (wie sicher auch die anderen Fahrgäste) davon gestört und hatte auch den Mut, den Jugendlichen deswegen anzusprechen. Respektlos, wie viele Jugendliche heute sind, zeigte der Angesprochene keine Einsicht. So kam es zum Streit und der 39jährige schlug dem jugendlichen Störer auf die Schulter. Andere Fahrgäste informierten daraufhin die Polizei. Und diese griff sofort durch und leitete ein Strafverfahren ein,- gegen den 39jährigen.
Der Jugendliche wurde ins Krankenhaus gebracht und bedankte sich dort für die fürsorgliche Behandlung durch die Polizei, in dem er einen Polizeiwagen beschädigte und das Klinikpersonal bespuckte.

Dazu passt wunderbar die Meldung, dass an sofort Ermittlungen wegen Taschendiebstahls nur eingeleitet werden, wenn Aussicht auf Erfolg besteht, respektive wenn der Geschädigte den Dieb gleich mitbringt. Die Folgen liegen auf der Hand:
-keine Statistiken mehr über das Ausmaß der Straftaten sowie deren zeitliche und räumliche Verteilung und die Schadenshöhe
-dadurch Verlust an Kompetenz für die Ermittlungsbehörden
-infolge dessen Ansehensverlust bei der Bevölkerung
-Verschleierung der Personalnot bei der Polizei

Da bleibt mir nur zu sagen: Es lebe der Rechtsstaat


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Amtsgericht Tiergarten, Frau Irmela Mensah-Schramm, Justiz, Personalnot, Polizei
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