Widerspruchsbescheid zur Wasserrechnung 2017

Der WSE hat auf Widerspruch reagiert

Inzwischen liegt die erste (bekannte) Reaktion der WSE auf einen Widerspruch zur Wasserrechnung 2017 vor. Gegenstand des Widerspruchs war die Erhebung eines zeitlich nicht begrenzten Sonderzuschlages zur Schmutzwassergebühr (siehe auch hier). Damit soll scheinbar die inzwischen an die Eigentümer erstattete Altanschließergebühr jetzt bei den Mietern eingetrieben werden. Offenbar stellt die WSE einen Spruch des OVB Berlin-Brandenburg über eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Doch lesen Sie selbst den Widerspruchsbescheid.


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Schmutzwassergebühr, Sonderzuschlag, Wasserrechnung 2017, Widerspruchsbescheid
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