AfD gewinnt Landratswahl in Sonneberg

AfD wird als rechtsextreme Partei überwacht und doch gewählt

Die AfD wird in Thüringen observiert. Schließlich wird die Partei von den Sicherheitsorganen als gesichert rechtsextrem eingestuft. Die Sicherheitsbehörden sind die Schlapphüte, die regelmäßig von den Entwicklungen in der Welt überrascht werden. Zuletzt wurde der BND vom Marsch der Wagner-Söldner auf Moskau überrascht. Daher würde die SPD den BND-Chef Bruno Kahl gern loswerden.  
Doch Observation hin oder her,- in Sonnenberg hat es erstmals ein Kandidat der AfD geschafft, eine Landratswahl zu gewinnen. Mit über 52 % der Stimmen ist er zum obersten Beamten des Thüringischen Landkreises gewählt worden.

Skandal nach der Landratswahl

„Nach Wahl-Eklat in Sonneberg: AfD-Landrat Sesselmann muss zum Demokratie-Check“, so titelt dieFrankfurter Rundschau in einem Beitrag vom 30.06.23. Der Eklat besteht natürlich nicht in der demokratischen Wahl des AfD-Landtagsabgeordneten Robert Sesselmann, sondern in dem Versuch, nach der Wahl die Wahl und damit die anstehende Amtsübernahme als ungesetzlich darzustellen und einen Landrat Sesselmann zu verhindern. 

„Landräte, Stadtoberhäupter und andere Beamtete müssen dem Thüringer Kommunalwahlgesetz zufolge „die Gewähr dafür“ bieten,„jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung“ einzutreten. Die Staatssekretärin im Thüringer Innenministerium Katharina Schenk sagte nach dem Eklat um die Wahl von Sesselmann als Landrat in Sonneberg am Dienstag, dass das Landesverwaltungsamt als Rechtsaufsichtsbehörde prüfen werde, ob das Kriterium in Sesselmanns Fall erfüllt sei.“
So kann man es sich die Augen reibend in der Frankfurter Rundschau lesen.
Christian Pestalozza, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht der Freien Universität Berlin, stellt dazu fest.

„„Solange eine Partei nicht verboten ist, sind grundsätzlich keine Rückschlüsse auf ihre Mitglieder etwa hinsichtlich ihrer Verfassungstreue zulässig“

Unabhängig von diesen und weiteren Argumenten der Juristen gegen diese Ungeheuerlichkeit leuchtet es doch jedem Bürger ein, dass die Überprüfung eines Kandidaten auf seine Verfassungstreue bereits bei der Aufstellung der Kandidaten erfolgen sollte. Voraussetzung muss natürlich ein begründeter Verdacht sein. Die reine Mitgliedschaft in einer nichtverbotenen Partei reicht dafür bei weitem nicht aus.

Handelt das Innenministerium verfassungskonform?

Dass das Thüringer Innenministerium nach der Wahl unter Berufung auf das Kommunalwahlgesetz die Treue Sesselmann zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung prüfen will, zeigt ein Unverständnis für die demokratischen Spielregeln, dass eine sofortige Entlassung der Staatssekretärin Katharina Schenk vom Thüringer Innenministeriums und des vorgesetzten Innenministers Georg Maier (SPD) unausweichlich erscheinen lässt. Aber das wird nicht geschehen. Verantwortung für seine Taten zu übernahmen gehört schon lange nicht mehr zum Anforderungsprofil der Politiker.

Die Folgen dieser Affäre

Die Politikverdrossenheit wird infolge solcher Vorgänge weiter zunehmen. Immer mehr Bürger zweifeln, ob eine demokratische Grundordnung in Deutschland überhaupt noch vorhanden ist. Letztlich wird sich die AfD um ihre Mitgliederzahlen und Wahlergebnisse in Zukunft kaum noch Sorgen machen müssen. Die AfD sollte sich für diese Unterstützung ihrer Partei beim Innenminister Maier bedanken.


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