CDU-Blockade der Rundfunkgebühren zeigt Wirkung

CDU Sachsen-Anhalt ist nicht allein

Die Blockade der Erhöhung der Rundfunkgebühren durch die CDU-Fraktion in Sachsen/Anhalt zeitigt nach dem Ende der Schmutzattacken doch bleibende Wirkung. Weitere Teile der CDU zeigten sich offen für eine Diskussion über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und schrecken dabei in Ihrem Positionspapier auch vor radikalen Vorschlägen nicht zurück.In einem Papier der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) kann man geradezu Revolutionäres lesen. Unter anderen haben sie Nachstehendes vorgeschlagen:

  1. Streichung sämtlicher Unterhaltungsformate in ARD, ZDF und Deutschlandradio
  2. Deutliche Einschränkung der Sportberichterstattung
  3. Alle Sendeanstalten zu einer Anstalt verschmelzen

 Schlechte Aussichten für die wegweisenden Ideen

Angesichts der föderalistischen Strukturen Deutschlands und der Tatsache, dass ein Superwahljahr vor der Tür steht, dürften solche Vorstellungen kaum Realität werden. Schließlich möchten die Herren an den Schalthebeln der Macht auch in Zukunft dort residieren und werden es tunlichst vermeiden, mit solchen Initiativen vorzuprellen und dabei bei Parteigenossen und der Opposition aufzufallen und auch noch die Wähler zu verärgern. Nein,- Mut und Weitsicht gepaart mit Entscheidungsfreudigkeit gehören nicht zu den Tugenden deutscher Politiker. Der Vorstoß des MIT wurde vorläufig gestoppt und soll im Januar 2021 erneut diskutiert werden. Die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer hat intern den Vorschlag angelehnt. Auch der ehemalige Fraktionschef der CDU hat sich für eine moderate Gebührenerhöhung eingesetzt. Der CDU-Chef Hamburgs, Christoph Ploß und der Mecklenburger Bundestagsabgeordnete Philipp Amthor dagegen sehen durchaus Anlass für Reformen und halten eine Erhöhung zum jetzige Zeitpunkt wegen der Corona-Pandemie für unangemessen.

 Die Folgen für die Medienlandschaft

Die Umsetzung einer solchen Strategie allerdings würde die Medienlandschaft sicher verändern, aber nicht zwangsläufig verschlechtern. Die Unterhaltungsformate sind ohnehin für die meisten TV-Nutzer unattraktiv und zum Teil auch bei den Privaten abgekupfert. Mord und Totschlag im TV-Programm würde deutlich reduziert, die zahllosen Kochshows sind gut verzichtbar. Talkshows sind ein völlig sinnfreies und fruchtloses Format ohne jeglichen Nutzen für den Zuschauer (außer natürlich für die Protagonisten der Sendung). Das Weihnachtsprogramm hat gezeigt, dass man für gute Spielfilme und spannende Serien nicht ARD und ZDF einschalten darf. Mehr als die unendlich von Sender zu Sender gespiegelte Wiederholung sattsam bekannter Märchen und Uraltschinken von annodazumal ist den Damen und Herren in den Programmredaktionen wieder nicht eingefallen. Dazu besaß man noch die Frechheit, die Zirkusshow aus Monaco gleich auf 3 Sendern gleichzeitig zu übertragen. Darauf kann man gut verzichten. In Sachen Sport würde endlich die Live-Berichterstattung von der Dopingtour de France entfallen. Sportübertragungen könnend die Privaten ebenso gut wie ARD und ZDF. Was allein der Wegfall der Gehälter für die „Experten“ in der Sportberichterstattung sparen würde mag man sich kaum vorstellen.

Auch eine Verschmelzung von ZDF und ARD würde keinen Verlust bedeuten. Die regelmäßige völlig unnütze parallele Berichterstattung auf beiden Kanälen bei besonderen Ereignissen macht beispielsweise überhaupt keinen Sinn. Vielleicht ist die neue Anstalt dann endlich in der Lage, ein 24stündiges Vollprogramm mit sinnvollem Inhalt zu füllen und damit seinen Sendeauftrag zu erfüllen. Dann das tun die öffentlich-rechtlichen Sender schon lange nicht mehr.

 

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Eilantrag der Sendeanstalten

Am 22.12.2020 hat das Bundesverfassungsgericht den Eilantrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Gebührenerhöhung abgelehnt. Angesichts dieses Antrags könnte man den Eindruck gewinnen, die Demokratie in Deutschland sei in unmittelbarer Gefahr. Dies sagt schon sehr viel über die Einordnung Ihrer gesellschaftlichen Relevanz durch die Intendanten aus. Diese Relevanz ist aber bereits vor langer Zeit verloren gegangen. Und Schuld daran sind auch jene Herren, die jetzt um 86 Eurocent klagen.

Offensichtlich mochte sich das Bundesverfassungsgericht dieser Wertung nicht anschließen.

„Als einen Grund für die Entscheidung nannten die Verfassungsrichter, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio in ihren Anträgen nicht näher dargelegt hätten, warum eine Verzögerung des Inkrafttretens des neuen «Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags irreversibel zu schweren Nachteilen» führe.“

Damit ist das Bundesverfassungsgericht auf dem Boden der Tatsachen geblieben. Das letzte Wort in der Sache ist allerdings noch nicht gesprochen.

 

 


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