Die Steuerreformpläne der Bundesregierung in der Kritik

Gleich zwei Expertenkommissionen haben im Auftrag von Finanzminister Lindner (FDP) Vorschläge „radikale Änderungen in der Steuergesetzgebung“ zu erarbeiten. Das Ergebnis ist so erbärmlich wie die Politik dieser Regierung.

Nachstehend die Vorschläge der Kommissionen und deren erwartete Auswirkungen.

1. Einführung einer Arbeitstagepauschale

Die Details

Arbeitnehmer können heutzutage viele Dinge rund um ihre Arbeit steuerlich geltend machen. Für den Arbeitsweg betrifft das etwa die Pendlerpauschale, bei der jeder Kilometer Anfahrt gezählt und vergütet wird. Aber auch für Homeoffice und das häusliche Arbeitszimmer gibt es Möglichkeiten, die Steuerlast zu mindern. Das Problem: Häufig geht es hierbei um kleine Summen, denen aber ein hoher Aufwand gegenübersteht – sowohl auf Seiten des Arbeitnehmers als auch des Finanzamts. Die Experten schlagen deswegen vor, all diese Leistungen zu streichen und dafür eine Arbeitstagepauschale einzuführen, also einen Wert, den jeder bei der Steuer ansetzen darf. Als Verhandlungsbasis setzen sie dafür sechs Euro pro Tag an. Das entspräche in etwa einer Pendeldistanz von 20 Kilometern, was wiederum dem Durchschnitt der Deutschen entspricht.
Was wären die Auswirkungen?

Die Steuererklärung würde durch so eine Pauschale definitiv einfacher. Zudem würde jeder davon profitieren, der einen kurzen Arbeitsweg hat oder nicht im Homeoffice arbeitet, denn er kann die Pauschale trotzdem nutzen. Umgekehrt werden dadurch Menschen benachteiligt, die sehr weit pendeln oder sehr hohe Ausgaben für ihr Arbeitszimmer daheim haben. Um das auszugleichen, schlägt die Kommission vor, dass Pendler, die mehr als 25 Kilometer zum Arbeitsplatz zurücklegen, jeden Kilometer darüber hinaus extra geltend machen können.

Keine Steuererleichterungen für Handwerker und Putzkräfte mehr

Die Details

Eine Putzkraft, die Ihre Wohnung sauber hält, ein Gärtner, der Unkraut für Sie jätet oder eine Pflegekraft, die Sie daheim betreut: Die Kosten für solche „haushaltsnahen Dienstleistungen“ minderten bisher zu einem Teil direkt Ihre Steuerlast. Eingeführt wurde die Regelung 2006, um Schwarzarbeit unattraktiver zu machen. Die Experten sehen diesen Sinn als nicht erfüllt an. In der Praxis habe sich die Regel als riesige Subventionsmaßnahme entpuppt, die den Staat pro Jahr rund drei Milliarden Euro Einnahmen koste. Deswegen solle sie beendet werden. Das Geld wäre dann für die Finanzierung anderer Empfehlungen der Kommission frei.

Was wären die Auswirkungen?

2. Keine Steuererleichterungen für Handwerker und Putzkräfte mehr

Die Details

Eine Putzkraft, die Ihre Wohnung sauber hält, ein Gärtner, der Unkraut für Sie jätet oder eine Pflegekraft, die Sie daheim betreut: Die Kosten für solche „haushaltsnahen Dienstleistungen“ minderten bisher zu einem Teil direkt Ihre Steuerlast. Eingeführt wurde die Regelung 2006, um Schwarzarbeit unattraktiver zu machen. Die Experten sehen diesen Sinn als nicht erfüllt an. In der Praxis habe sich die Regel als riesige Subventionsmaßnahme entpuppt, die den Staat pro Jahr rund drei Milliarden Euro Einnahmen koste. Deswegen solle sie beendet werden. Das Geld wäre dann für die Finanzierung anderer Empfehlungen der Kommission frei.

Was wären die Auswirkungen?

Ohne die Steuerermäßigung steigen ihre Ausgaben direkt an. Bisher konnten Sie etwa von einer Handwerker-Rechnung über 1000 Euro bis zu 200 Euro ansetzen, die Sie weniger an Steuern zahlten. Jetzt kämen diese wieder auf Ihre Steuerrechnung obendrauf.

 

Die vollautomatische Steuererklärung

Die Details

Jeder Steuerpflichtige in Deutschland muss einmal im Jahr eine Steuererklärung an das Finanzamtabgeben. Befreit sind bisher nur diejenigen, die weniger als den Grundfreibetrag verdienen, als Arbeitnehmer in Steuerklasse I mit nur einem Arbeitgeber geführt werden oder als Verheiratete die Steuerklassenkombination IV/IV nutzen. Die Experten schlagen vor, die Masse derer, die keine Erklärung abgeben müssen, auszuweiten. Eingeschlossen werden sollen alle Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre. Für sie soll es eine vollautomatische Veranlagung durch das Finanzamt geben. Das würde wiederum Amt wie Privatpersonen viel Aufwand sparen.

Was wären die Auswirkungen?

3. Die vollautomatische Steuererklärung

Die Details

Jeder Steuerpflichtige in Deutschland muss einmal im Jahr eine Steuererklärung an das Finanzamtabgeben. Befreit sind bisher nur diejenigen, die weniger als den Grundfreibetrag verdienen, als Arbeitnehmer in Steuerklasse I mit nur einem Arbeitgeber geführt werden oder als Verheiratete die Steuerklassenkombination IV/IV nutzen. Die Experten schlagen vor, die Masse derer, die keine Erklärung abgeben müssen, auszuweiten. Eingeschlossen werden sollen alle Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre. Für sie soll es eine vollautomatische Veranlagung durch das Finanzamt geben. Das würde wiederum Amt wie Privatpersonen viel Aufwand sparen.

Was wären die Auswirkungen?

Besonders Rentner und Pensionäre mussten in den vergangenen Jahren immer häufiger Steuererklärungen abgeben und sind damit oft überfordert. Für sie würde eine solche Änderung eine Verbesserung bedeuten. Entfallen würde zudem nur die Pflicht zur Abgabe. Wessen Lebensumstände es ermöglichen, mit einer Steuererklärung eine Rückzahlung zu erhalten, der könnte sie immer noch freiwillig abgeben.

 

Welche Vorschläge sind umsetzbar?

Die Automatisierung von Steuererklärungen sollte grundsätzlich keine große Hürde darstellen. Zwar könnten hier im Detail Streitpunkte entstehen, da hier dem Staat aber weder Einnahmen entgehen noch Bürgern zusätzliche Belastungen auferlegt werden, wäre eine Einigung wohl schnell möglich. Anders sieht es bei den anderen Punkten aus: Zwar ist die Vereinfachung des Steuersystems durch die Arbeitstagepauschale und wie Streichung des Steuerrabatts für haushaltsnahe Dienstleistungen offensichtlich, doch hier geht es zumindest Gruppen der Gesellschaft an den Geldbeutel – und das führt in der Regel zu Widerstand. Zudem hatten sich zuletzt fast alle Bundestags-Parteien für eine Erhöhung der Pendlerpauschale ausgesprochen oder sind dieser Idee zumindest nicht abgeneigt.

Zu 1.Arbeitstagepauschale
Sind diese Subventionen nötig?

Das Arbeitszimmer, das Home-Office und die Entfernungspauschale sollen zusammengelegt werden und mit einer Tagespauschale von 6 € abgegolten werden. Dies entspricht einer Entfernungspauschale von 20 km und damit dem Durchschnitt aller Deutschen.

Eine Steuerklärung ist aber keine Pauschale, sondern eine sehr persönliche Angelegenheit. Ansonsten bräuchten wir ja keine. Es fährt aber nicht jeder Steuerpflichtige mit dem Auto, ÖPNV oder Rad lange Strecken zur Arbeit. Wer innerhalb seines Ortes mit dem Fahrrad oder zu Fuß zum Arbeitgeber um die Ecke geht benötigt keine Entfernungspauschale und fragt sich natürlich auch, weshalb er mit seinen Steuern die Entfernungspauschale für andere finanzieren soll, die aus welchen Gründen auch immer einen weit entfernten Arbeitgeber haben. Auch die steuerpflichtigen Rentner haben keinen Anlass, die langen Arbeitswege anderer zu finanzieren. Daher sollte die Entfernungspauschale komplett wegfallen. Damit würde auch ein gewisser Lenkungseffekt eintreten, der sich positiv auf den Pendelverkehr auswirken kann.
In Sachen Home-Office und Arbeitszimmer (in der Regel Laptop und Drucker) stellt sich die Frage der Notwendigkeit der Subventionierung, da beides zusammenhängt und eine wesentliche Erleichterung für den Arbeitnehmer darstellen. Das soll nutzen, wer die Möglichkeit hat. Fördern muss das der Staat nicht.

Zu 2. Handwerker etc.

Handwerker, Putzkräfte und Gärtner auf eigenem Land bzw. in eigener Wohnung sind und waren immer Privatsache und sollten. Als solche auch nicht pauschal subventioniert werden.

Zu 3. Automatische Steuerklärung

Steuerklärung in Estland

Natürlich ist die Vereinfachung der Einkommensteuererklärung ein lang gehegter Wunsch der meisten Arbeitnehmer. Estland macht mit seiner 5-Minutensteuererklärung vor, wie das funktionieren kann. Allerdings haben die Esten die Digitalisierung schon vor langer Zeit in allen Bereichen umgesetzt. Damit liegen im Prinzip alle steuerlich relevanten Daten bereits bei den Finanzämtern vor. Der Steuerpflichtige muss also seine bereits ausgefüllte Steuererklärung nur kontrollieren, eventuell korrigieren und eventuelle Zusatzangaben machen.

Steuerklärung mit Elster

In Deutschland haben wir inzwischen Elster und auch die Möglichkeit, die Steuerangaben des Arbeitgebers oder der Rentenversicherung in die Steuerklärung „einzufüllen“ (feiner Deutsch). Das ist, wie vieles in Deutschland, nur Stückwerk. Es stellt sich als erstes die Frage, weshalb die Daten, die ohnehin beim Finanzamt vorliegen, nicht sofort bei der Erstellung der Steuererklärung durch den Steuerpflichtigen in das Formular eingespielt werden. Nach jetzigem Stand muss man sich für das Einfüllen der Daten beim Finanzamt registrieren und erhält dann einen Code, der beim Abruf der Daten eingegeben werden muss. Also zunächst wieder mehr Aufwand. Noch schneller wäre der Prozess für den Steuerpflichtigen, wenn das Finanzamt die komplett vorausgefüllte Steuererklärung im Account des Elsternutzers zur Verfügung stellen würde. Daher kann man den Vorschlag der Kommissionen zur automatischen Steuerklärung nur begrüßen. Dass der Personenkreis für dies automatische Steuererklärung eingegrenzt werden, soll ist unverständlich und wird sich negativ auf den Effekt der Reform auswirken.

Es fehlt der Mut zum großen Streich,-leider.

Bundesrechnungshof zum 29.Subventionsbericht der Bundesregierung

In den Vorschlägen wird das Thema Subventionen nur in Sachen Hoffe-Office, Arbeitszimmer, Entfernungspauschale und häusliche Dienstleitungen berührt.

Die wirklich großen Brocken wie die Subventionierung des umweltschädlichen Dieselkraftstoffes werden nicht einmal erwähnt. Inzwischen wurde ja sogar erneut eine Subventionierung von E-Autos eingeführt,-allerdings nur bei Dienstwagen. Auch steuerliche Abschreibungen werden per Juli 2024 eingeführt. Privatleute bleiben außen vor. Es handelt sich also um eine weitere Subvention für die Autohersteller, die ohnehin schon hunderte Millionen an Subventionen erhalten.

Der Bundesrechnungshof stellt zum 29. Subventionsbericht der Bundesregierung vom März 2024 fest, dass diese immer noch an ineffizienten Steuererleichterungen festhält. Klima- und umweltschädliche Subventionen werden nicht abgebaut. Der Gesamtumfang der Subventionen im Jahr 2024 von 18,4 Milliarden Euro zeigt das enorme Sparpotential durch Subventionsabbau auf. Bedingt durch den enggefassten Subventionsbegriff der Bundesregierung werden viele Steuersubventionen im Subventionsbericht nicht aufgeführt. Diese sind als sonstige steuerliche Regelungen nur im Anhang aufgelistet. Sie betragen im Durchschnitt 14,7 Milliarden Euro.

Insgesamt betragen die Steuersubventionen demnach insgesamt stattliche 33,1 Milliarden Euro. Dazu kommen noch Steuervergünstigungen für Privatleute und Konsumenten. Diese werden im Subventionsbericht gar nicht aufgeführt. Allein das Dieselprivileg, das Dienstwagenprivileg sowie die Pendlerpauschale summieren sich auf 17,3 Milliarden Euro (siehe 1.)

Potential für Einsparungen ist vorhanden. Man muss es nur nutzen.

 

Generell ist die deutsche Wirtschaft im europäischen Vergleich überdurchschnittlich stark subventioniert, was zu Wettbewerbsverzerrungen führen kann. (aus produktion.de)


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