2. Der Bundespräsident sollte per Änderung des Wahlrechts künftig direkt vom Volk gewählt werden
Dazu sind Artikel 54 Grundgesetz (der ohnehin nach Pkt. 1 abzuschaffen ist) und das Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung (das bei Abschaffung des Föderalismus ohnehin obsolet wäre) entsprechend zu ändern bzw. zu streichen.
Seit vielen Wahlperioden kommt es bei der Kandidatenfindung und deren Wahl zu unsäglichen Kungeleien zwischen den Parteien. Offensichtlich wird dabei nach dem Prinzip „Gibst Du mir, dann gebe ich Dir“ verfahren. Das ist nicht nur dem Ansehen des Amtes abträglich, sondern auch dem Ansehen des Amtes.
3. Per Änderung des Wahlgesetzes sollte die Anzahl der Mandate wieder auf das nötige Mindestmaß zurückgeführt werden
Im Laufe der Jahrzehnte hat sich unser Parlament durch die Vergabe Überhang- und Ausgleichsmandaten über die Maaßen aufgebläht. Das hat natürlich die Kosten der Regierung in Größenordnungen erhöht. Neue Bürogebäude bzw. prov. Container mussten errichtet bzw. aufgestellt werden, um die neuen Abgeordneten unter zu bringen. Deutschland hat mit 733 Abgeordneten das größte Parlament der Welt. Davon sind 136 Überhang- und Ausgleichsmandate. Die Kosten für unseren monströsen Bundestag lagen 2021 bei ca. eine Milliarde Euro. Die Neue Züricher Zeitung weiß dazu mehr. Durch Änderung des Bundeswahlgesetzes gelang es den Wahlperioden 15 bis 19 (2002-2021), die Mandatszahl auf 598 Sitze zu begrenzen. Neben den enormen Kosten eines großen Bundestages führt der größere Verwaltungsaufwand und die große Mandatszahl auch zu einer Verlangsamung der parlamentarischen Entscheidungsprozesse. Beides ist angesichts Probleme bei der Haushaltsfinanzierung und dem enormen Reformstau nicht akzeptabel.
Angesichts der gegenwärtigen personellen Aufstellung der Grünen und auch der SPD mit Abgeordneten, die über keinerlei berufliche Qualifikationen verfügen und nie in einem Arbeitsverhältnis gestanden haben, stellt sich die Frage, ob Voraussetzungen für die Erlangung eines Bundestagsmandat definiert werden sollten. Das Alter allein kann dafür kein Kriterium sein.
4. Die Abgeordnetenbezüge sollten wieder Fühlung mit dem Durchschnittseinkommen der Bürger aufnehmen. Privilegien gehören abgeschafft
Diäten, wie die Abgeordnetenbezüge genannt werden, gibt es in Deutschland seit 1906. Davor war die Mitgliedschaft im Parlament ehrenamtlich,- welch ein paradiesischer Zustand. Das „Diäten-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts von 1975 verpflichtet die Abgeordneten ausdrücklich, selbst und „vor den Augen der Öffentlichkeit“ über die Höhe ihrer Entschädigung zu beschließen. So fängt das Elend an. Über die Bezüge der Parlamente sollte der Souverän als Kostenträger bestimmen und nur der Souverän,- das Volk gern per Volksabstimmung.
In der rauen Wirklichkeit wird die Höhe der Diäten durch Gesetz beschlossen. Steuerpflichtig wurde die im Grundgesetz festgehaltene „angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“der Parlamentarier durch das Abgeordnetengesetz von 1977. Seit 1. Juli 2024 beträgt die Entschädigung monatlich 11.227,20 Euro. Abgeordnete haben neben den Diäten auch Anspruch auf eine Amtsausstattung und erhalten eine Kostenpauschale. Eigentlich sollte dieses fürstliche Salär die Unabhängigkeit der Volksvertreter garantieren. Dennoch sind mir einige böse Vorfälle im Gedächtnis geblieben, die belegen, dass auch in jeder Hinsicht gut versorgte Volksvertreter keinen Euro verschmähen. Als Beleg sei nur an die Maskenaffäre während der Corona-Pandemie erinnert. Die Höhe der Diäten führt also nicht zur Resistenz gegenüber unmoralischen Angeboten. Auch die ausufernde Beamtenversorgung hat nicht zu besonderer Treue gegenüber dem Staat geführt.
Gegen die menschliche Gier ist kein Gesetz erlassen worden. Das sollte man gelegentlich nachholen.
Eine Versorgung auf Augenhöhe mit der Klientel, die man gerade vertritt, verhilft sicher zu einem gesunden Blick auf die Realitäten.
Der Normalbürger muss für sein DB-Ticket zahlen. Weshalb also sollte ein Abgeordneter kostenfrei die Bahn nutzen können?
Fortsetzung folgt.
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