Schäuble erpresst die Länder – wirklich ?

Politik

Viel Feind, viel Ehr

nach dieser Maxime verfahren viele Prominente. Thilo Sarrazin, ehemaliges Vorstandsmitglied der Deutschen Bank, darf dafür als Paradebeispiel dienen.
Finanzminister Wolfgang Schäuble darf getrost zu den machtbewußten Politiker gerechnet werden und auch an Ehrgeiz mangelt es ihm nicht. Und so müht er sich redlich, Herr Sarrazin, seinen Platz als Ekel der Nation streitig zu machen.
Solche Gedanken werden vielleicht einige Landesfürsten verfolgen, wenn Sie an den aktuellen Versuch Schäubles denken, Ihr Recht auf Einmischung in die Bundesangelegenheiten zu beschneiden. Konkret geht es um die Beteiligung der Länder beim Verkauf von bundeseigenen Immobilien. Anlaß ist der Versuch des Bundes, das sogenannte Dragoner-Areal in Berlin-Kreuzberg zu verkaufen, der vom Senat von Berlin per Einspruch gestoppt worden war. Da trifft es sich gut, dass der Bund sich mit den Ländern im Juli darauf geeinigt hat, den Ländern mehr Geld für die Finanzierung der Integration der Flüchtlinge zugesagt hat. In den dafür nötigen Gesetzentwurf hat das Finanzministerium auch eine Änderung der haushaltsrechtlichen Vorschriften eingefügt. Im Paragraphen 64 der Bundeshaushaltsordnung soll die Einwilligung des Bundesrates zum Verkauf bundeseigener Grundstücke von erheblichem Wert dem Rotstift zum Opfer fallen.

Ein Sturm bricht los

Dagegen laufen die aufgeschreckten Landespolitiker naturgemäß Sturm, nimmt es Ihnen doch eine der noch vielfältig vorhandenen Möglichkeiten, den Bund zu erpressen. Und das haben Sie in der Vergangenheit bei jeder sich bietenden Möglichkeit ausgiebig getan. Linkenfraktionschef Dietmar Bartsch, erklärte, dass dises unwürdige Geschachere nicht akzeptabel sei. Recht hat er und deshalb sollte die Beteiligung des Bundesrates auch gestrichen werden. Man stelle sich vor, ein privater Immobilienverkäufer müsse laut Gesetz seine Verwandten oder Nachbarn ein Mitspracherecht einräumen,- undenkbar. Aber beim Bund soll das richtig und praktikabel sein, warum ? Es ist weder das Eine noch das Andere. Es eröffnet nur Spielfelder für machthungrige Landesfürsten, die Ihre ganz eigenen egoistischen Ziele durchsetzen wollen. Und ob diese im Interesse Ihres Lande sind, steht noch auf einem anderen Blatt.
„Denn es gehe nicht allein um finanzielle, sondern auch um städtebauliche und soziale Aspekte.“ So äußerte sich Eva Högl, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion. Weshalb die Länder auf diesem Gebiet eine besondere Fachkompetenz haben, erwähnte Sie nicht. Das dürfte Ihr auch schwerfallen. Man denke da nur an die Bauskandale in Berlin, Stuttgart 21 etc. Doch weiter mit Schmutz zu werfen, bringt auch keine neuen Freunde.  Dennoch kommt es mir richtig vor, dass nur der Eigentümer über sein Eigentum verfügt. Steht sowas nicht auch in der Verfassung ?


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