Recht und Gerechtigkeit – eine launische Familie

Politik

Recht haben und Recht bekommen

das passt nicht immer zusammen. Das Recht definiert die Grundregeln, nach denen wir zusammen leben. Aufgestellt werden sie von den Politikern, die wir wählen, damit sie unsere Interessen wahrnehmen. Doch nicht immer handeln die Politiker im Sinne derer, die sie gewählt haben.
Gerechtigkeit ist das, was wir von der Recht sprechenden Justiz erwarten, aber nicht immer bekommen.
Nachstehend dazu einige Beispiele.

Bürger gegen Elektronikriesen

Da klagt ein Normalbürger gegen den Entertainmentmulti Sony auf Schadenersatz. Ein Notebook habe er erwerben wollen und ein Notebook mit allerlei Softwaregedönst, das er weder will noch braucht aber nicht entfernen kann, habe er bekommen. Ohne Aktivierung der Software, könne er das Produkt nicht nutzen wurde er wahrheitsgemäß aufgeklärt und als Alternative wurde ihm die Rücknahme samt Erstattung des Kaufpreises geboten. Das lag aber nicht in seinem Interesse, da er das Notebook an sich sehr gern erwerben wollte, um es mit Software seiner Wahl zu bespielen und zu nutzen. Und so beschritt er den Klageweg und zwar den langen bis zum EUGH. Dieses entschied erstaunlicherweise zu Gunsten der Verklagten.
Der Kaufwillige hatte argumentiert, dass er zum Kauf der Software gezwungen sei und zudem der Preis der Softwareinstallationen nicht separat auf der Rechnung ausgewiesen wurde. Es liegt also ein verbotenes Kopplungsgeschäft vor. Dem kann man als Verbraucher nur zustimmen, insbesondere wenn man bedenkt, dass es sehr wohl Notebooks ohne Betriebssystem auf dem Markt gibt. Die Vorinstallation von Programmen ist also für den sinnvollen Verkauf eines Notebooks nicht zwingende Voraussetzung. Die gleiche Problematik tritt auch bei Tabletts und Handys auf. Auch bei diesen Geräten sind die Speicher schon zu einem Teil  mit Programmen belegt, die niemand will aber auch niemand entfernen kann.
Wie aber argumentiert der EuGH in seiner Urteilsbegründung. Der überwiegende Teil der Kundschaft hätte die Erwartungshaltung, dass sich auf dem Notebook bereits Software installiert befinde. Dieses Argument hat einen üblen Geruch an sich. Hatte in der Vergangenheit nicht schon einmal die Meinung des überwiegenden Teils der Bevölkerung, nicht dem Rechtsstaat sondern den Nazis zu folgen, bösartige Folgen für die Welt gezeitigt ?
Gleich anschließend offenbart das Gericht dann die wahren Gründe. Es sei für die Hersteller nicht zumutbar, ihre Produktion wegen solcher Sonderwünsche umzustellen und dutzendfach neue Konditionen mit den Softwarelieferanten auszuhandeln. Nicht das geltende Recht an sich sondern die Befindlichkeiten der Industrie waren also maßgebend für den richterlichen Entscheid.

Versprechen machen und Versprechen halten

sind nicht immer Seiten einer Medaille. So kündigte vor einem Jahr die Europäische Kommission für das Jahr 2017 das Ende der Roaminggebühren an. Die Präzisierung der entsprechenden Gesetzesänderung erfolgt später. Nun,- später war jetzt und der Entwurf ist, wen wundert`s, eine Ohrfeige für den kommunikationswilligen Handynutzer. 90 Tage im Jahr habe man festgestellt seien ausreichend, um die Bedürfnisse des Großteils der Handynutzer zu befriedigen. Und für diese 90 Tage werden die Roaming-Gebühren entfallen. Wer in Grenznähe wohnt oder gar längere Zeit im Ausland verweilt, darf weiterhin erbarmungslos abkassiert werden. So kann man sich bei Versprechen versprechen. Wie man ohne Not so vor den Kommunikationskonzernen in die Knie gehen kann, hat sogar die Telekommunikationsunternehmen überrascht. Hatte man sich doch bereits teilweise von den Roaming-Gebühren verabschiedet. Vorauseilenden Gehorsam nennt man das wohl. Erinnert mich irgendwie an die Kaiserzeit und einen Film namens „Der Untertan“.

PS: Die massiven Protest der Verbraucherverbände zeigen Wirkung. Auch bei einigen Politikern zeigten sich Schamgefühle. Am gestrigen Freitag nun hat Jean-Claude Juncker die EU-Kommission angewiesen, die Schutzklauseln bei der Abschaffung der Roaming-Gebühren noch einmal zu überarbeiten. Man darf gespannt sein.

Wer macht die Gesetze – die Regierung oder das Bundesverfassungsgericht ?

Diese Frage hat sich in der Vergangenheit schon desöfteren gestellt, da die Gesetzentwürfe der Regierung glatt am Grundgesetz vorbei gemacht wurden. Eine hochpeinliche Angelegenheit für einen über 600 Parlamentarier starken Bundestag und sollte nur Einzelfälle betreffen. Doch nicht so in Deutschland. Hier muss das Bundesverfassungsgericht regelmäßig korrigierend eingreifen. So ist es auch im jüngsten derartigen Fall, dem Streit um die Erbschaftssteuer. In schönster deutscher Tradition hatte die unternehmensfreundliche Regierung weitgehende Ausnahmeregelungen für Firmenerben in die Reform des Erbschaftssteuergesetzes aufgenommen. Sie waren so weitgehend, dass das Bundesverfassungsgericht Ende 2014 eine Änderung der Regeln angemahnt. Modellrechnungen zum korrigierten Entwurf haben ergeben, dass die Ausnahmen für Firmenerben sogar noch erweitert wurden. Obwohl das Karlsruher Gericht eine Frist bis Juni gesetzt hatte, hält das Gezänk zwischen Bund und Ländern immer noch an, selbst der Vermittlungsausschuss konnte bis heute keine Lösung präsentieren. Ursache ist in der Sache der Druck der CSU zur Ausweitung der Ausnahmen und in der Praxis der unsägliche Föderalismus, der wieder einmal eine reibungslose Gesetzgebung behindert. Am Ende könnte Ende September das Bundesverfassungsgericht selbst eingreifen und die Ausnahmeregelungen streichen. Das Ergebnis an sich, wäre sicher für den Großteil der Bevölkerung in Ordnung, aber Weg dahin ?

Und wie hält es der Justizminister mit Recht und Gerechtigkeit ?

Selbst der Justizminister Maaß mag Recht und Gerechtigkeit nicht vertrauen und greift lieber persönlich per Weisung ein als ein aufmüpfiger Generalbundesanwalt Range partout gegen zwei Netzaktivisten ermitteln will. Die Pressefreiheit muss geschützt werden koste es was es wolle. Und wenn in die unabhängige Justiz eingegriffen werden muss, dann sei`s drum. Und so wurde Herr Range in den einstweiligen Ruhestand versetzt damit Ruhe ist an der juristischen Front. Wer weiss, was bei den Ermittlungen noch zutage gefördert worden wäre,- womöglich die Wahrheit. Und die kann bekanntlich mitunter sehr schmerzhaft sein für wen auch immer.
Natürlich streitet Herr Maaß den bereits von Herrn Range erhobenen Vorwurf der Einflußnahme auf die Justiz ab. Doch die Hinweise verdichten sich.

Dem Amtseid verpflichtet ?

Jeder Minister hat bei seiner Ernennung den Amtseid zu schwören. Darin verpflichtet er sich, dem Deutschen Volk treu zu dienen. Auf Dutzenden von  Kundgebungen haben die Bürger gegen CETA und TTIP demonstriert, Hunderttausende Gegner haben Petitionen, die die Einstellung der Verhandlungen für beide Abkommen fordern, unterzeichnet. Eine europaweite Umfrage hat ergeben, dass außer in Deutschland auch die Bürger Österreichs, Sloweniens und Luxemburgs die Abkommen mehrheitlich ablehnen. Natürlich werden die Befürworter argumentieren, dass diese Länder nicht die Mehrheit der EU verkörpern. Das ist natürlich richtig. Die deutschen Politiker haben allerdings auch nur über die deutschen Belange zu entscheiden. Als sollte die Regierung  sich gemäß Ihrem geleisteten Amtseid dem Volksvotum verpflichtet fühlen und den Abschluß beider Abkommen ablehnen.  Das Gegenteil ist der Fall. Nachdem der Versuch der Europäischen Kommission, die nationalen Parlamente vom Entscheidungsprozess auszuschließen, gescheitert ist, versucht ausgerechnet der SPD-Vizekanzler und Wirtschaftsminister Gabriel, das Abkommen auch gegen Widerstand aus der eigenen Partei durchzudrücken.
Wenn das Recht noch etwas gelten würde in der Welt, müßte er wegen Verletzung des Amtseides seines Amtes enthoben werden.

Fazit

Ich kann aus diesen Vorgängen nur eine Schlussfolgerung hinsichtlich Recht und Gerechtigkeit ziehen:

„Der Stärkere hat immer Recht“  (altes deutsches Sprichwort)

 


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