Vorstand versus Mitglieder

Politik

Tagesgeschäft des Genossenschaftsvorstandes

Vorstandsentscheidungen sind das täglich Brot auch des Vorstandes der Wohnungsbaugenossenschaft Rüdersdorf eG. Das können Entscheidungen über  die Verwendung großer Geldbeträge und mit Auswirkungen auf die gesamte Genossenschaft aber auch Kleinigkeiten ohne größere Bedeutung oder Nachhaltigkeit sein. Das ist nun mal das Tagesgeschäft eines Vorstandes. Manche Entscheidungen beeinflussen die Lebensumstände vieler Mitglieder, andere sind nur für den Einzelnen wichtig. Dabei mit Feingefühl vorzugehen, die Auswirkungen seiner Entscheidungen sachlich zu beurteilen, Dringlichkeiten richtig einzustufen ,ohne Ansehen der Person in gebotener Eile zu entscheiden,- all dies fordert dem Vorstand große Souveränität ab und setzt solides Fachwissen gepaart mit Einfühlungsvermögen voraus.

Problematische Entscheidungen

Leider läßt der Vorstand unserer Genossenschaft bei vielen Entscheidungen insbesondere das Verständnis und  Feingefühl für die Anliegen seiner Mitglieder vermissen und fällt auch gern mal Entscheidungen ohne die gebotene Sachlichkeit und ohne auf die Argumente der Antragsteller wirklich einzugehen. Mitglieder in seine Entscheidungen einzubeziehen oder gar zu beteiligen, gehört leider auch nicht zur gängigen Praxis.
Anbei zwei Entscheidungen, die ich der Kategorie mitgliederfeindlich zuordne.

1.Fall

Am 14.9.16 stellte Familie Hübner aus dem Friedrich-Engels-Ring 43 nachstehenden Antrag auf Einsichtnahme in Ihre Wohnungsakte per Mail an den Vorstand der Genossenschaft:

Wir bitten hiermit um Einsichtnahme in unsere Wohnungsakte mit der Nummer 2001246 um dann ggf.kopien anzufordern .Wir bitten um einen Termin in der nächsten Sprechstunde .
Mit freundlichen Gruß C. u.B.Hübner

Die Antwort der Genossenschaft ließ nicht lange auf sich warten.

Am 16.09.2016, 11:07, Nadine Seeger <nadine.seeger@wbg-ruedersdorf-eg.de> schrieb:

Sehr geehrter Herr Hübner,

wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 14.09.2016. Wir weisen daraufhin, dass eine rechtliche Anspruchsgrundlage für eine Einsichtnahme in Ihre Wohnungsakte nicht  vorliegt.
All Ihre Unterlagen die in der Mieterakte aufbewahrt werden, müssten Ihnen auch vorliegen.
In einem persönlichen Gespräch teilten Sie uns mit, dass Sie das Wohnungsübergabeprotokoll und Ihre Anträge für Umbaumaßnahmen Ihre Wohnung betreffend erbeten. Diese genannten Unterlagen können wir Ihnen zukommen lassen, gegen eine  Kopiergebühr für  jeweils  eine Seite á  1,00 €.
Wir bitten um Bestätigung, ob diese Seiten kopiert werden sollen. Diese liegen Ihnen dann ab 20.09.2016 im Büro zur Abholung bereit.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Seeger

Kurzkommentar: 
Natürlich sollte für eine Einsichtnahme auch ein Grund vorliegen. Darauf hätte man Familie auch nett hinweisen können ohne gleich einen vorhandenen Rechtsanspruch abzulehnen.
Vermutungen, welche Unterlagen dem Antragsteller vorliegen, bringen niemanden etwas.
Mit einer in der Höhe völlig abwegigen Kopiergebühr soll das Anliegen der Familie Hübner offensichtlich abgeschmettert werden.
Im Gegensatz zu geltendem Recht wird die Einsichtnahme vor Ort verweigert.

PS: Familie Hübner hat sich beschwerdeführend an den Aufsichtsrat gewandt. Dieser will mit dem Vorstand sprechen und sich um eine einvernehmliche Lösung bemühen.

2. Fall

Am 10.06.2016 habe ich an den Vorstand nachstehenden Antrag auf Fällung zweier Bäume in meinem Vorgarten gestellt.

Sehr geehrte Frau Jupa, sehr geehrter Herr Adler,

ich bitte Sie um Beseitigung der in meinem Vorgarten stehenden Thujas in der Waldstrasse 73.Die von meinem Vormieter gepflanzten Bäume haben eine so immense Größe erreicht, dass sie unser Wohnzimmer ganztätig völlig abschatten.
Zudem verhindern sie durch ihren Wasserverbrauch jegliche Vorgartengestaltung. Es uns auch nach mehreren Versuchen mit speziellen Rasenmischungen nicht gelungen, die Fläche wenigstens mit Rasen zu begrünen.
Leider ist der mit der Schätzung des Aufwandes beauftragte Handwerker nicht erschienen, so dass ich keine Angaben zu den möglichen Kosten machen kann.
Behördlicherseits steht der Fällung jedoch nichts entgegen wie ich Ihnen ja bereits mitgeteilt hatte. Zu Illustration füge ich ein paar Fotos des Vorgartens bei.

Mit freundlichem Gruß.

Reinhard Weisener

Am 27.07.2016 erhielt ich nachstehende Stellungnahme vom Vorstand:

Sehr geehrter Herr Weisener,

wir möchten Ihnen mitteilen, dass Baumfällungen in der Waldstrasse durch die Wohnungsbaugenossenschaft Rüdersdorf eG in der nächsten Zeit nicht vorgesehen sind. Eine Ausnahme bildet lediglich die Notwendigkeit der Gewährleistung der Verkehrssicherheit.Da diese auf dem von Ihnen gemietetem Grundstück nicht beeinträchtigt ist, sehen wir derzeit keinen Handlungsbedarf.

Mit freundlichem Gruß.

Jupa                                           Adler
Vorstand                                  Vorstand

Kurzkommentar:
Von planmäßigen Baumfällungen war in meinem Antrag keine Rede. Ich habe eine individuelle Bitte vorgetragen, da unsere Wohnqualität und die optische Ansicht des Grundstückes auf der öffentlichen Seite durch die Bäume beeinträchtigt sind. Die Argumente haben für die Genossenschaft offenbar keinerlei Bedeutung. Die mögliche Beeinträchtigung der Sicherheit ist meines Wissens vor Ort nicht überprüft worden. Bei mir hat sich niemand diesbezüglich gemeldet. Offensichtlich wurde hier am Schreibtisch begutachtet.

Das traurige Fazit

Es sind nur 2 Fälle. Doch leider gibt es weitere solcher Fälle, in denen der Vorstand ohne Berücksichtigung der Wünsche der Mitglieder und Prüfung der vorhandenen Mittel, ja ohne überhaupt die Argumente der Antragsteller wenigstens ansatzweise geprüft zu haben, gegen seine eigenen Mitglieder entschieden hat. Und leider beschleicht mich immer wieder mal das Gefühl, dass diese Vorstandsentscheidungen ohne die gebotene Sachlichkeit  und Neutralität gefällt wurden.
Doch das ist nur ein Gefühl. Aber es sagt viel über das Verhältnis des Genoossenschaftsvorstandes zu seinen Mitgliedern aus.


Entdecke mehr von Meine ungefragte Meinung

Subscribe to get the latest posts sent to your email.

Baumfällungen, Einsichtnahmerecht, Vorstandsentscheidungen, Wohnungsakte, Wohnungsbaugenossenschaft Rüdersdorf eG
Vorheriger Beitrag
Wohnen in der Genossenschaft-Heizungswartung neu geregelt
Nächster Beitrag
Die Justiz greift durch-aber stimmt die Richtung ?

Du glühst vor Begeisterung oder schäumst vor Wut,-hier kannst Du es rauslassen.