Kanzler Scholz erhält Persilschein

Unser Rechtsstaat hat gesprochen

Bundeskanzler Scholz

Unser aller Kanzler wird mit seinen Erinnerungslücken im Cum-Ex-Skandal um die Hamburger Warburg Bank durchkommen. Obwohl einer bekanntesten Staranwälte Hamburgs, Gerhard Strate, Anzeige gegen Herrn Scholz wegen Beihilfe zu Steuerhinterziehung im Cum-Ex-Skandal der Warburg-Bank erstattet hat, sieht die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg keinerlei Anhaltspunkte für einen Verdacht gegen den damaligen Ersten Bürgermeister Hamburgs. Auch der damalige Finanzsenator und heutiger Erster Bürgermeister Hamburgs, Peter Tschentscher, erhält laut Staatsanwaltschaft einen Persilschein.

Es bleiben Fragen offen

Angesichts dieser Tatsache stellt sich dem Normalbürger die Frage, ob auch bei Otto Normalverbraucher ein wenig Kopfweh und Verwirrtheit wohl ausreichen, um im Fall des Falles mit ein paar Gesetzesverstößen der harmlosen Art wie einem kleinen Diebstahl oder einem versuchten Banküberfall ungeschoren davon zu kommen? Wohl eher nicht. Man muss dem Fiskus schon 47 Millionen Euro vorenthalten, um solche Privilegien zu erhalten. Ein wenig prominent zu sein, schadet dabei auch nicht.

Auch eine weitere Frage rückt in den Fokus des aufmerksamen Zeitungslesers. Was soll der parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Cum-Ex-Affäre eigentlich noch bewirken, wenn die vor den Ausschuss zitierten Politiker quasi schon per staatsanwaltlichem Beschluss freigesprochen sind. Da helfen dann auch keine Hausdurchsuchungen samt Beschlagnahme von verdächtigen Kalendern weiter.

Die Sicht der Hamburger Staatsanwaltschaft

„Seinerzeit wurde festgestellt, dass sich Hamburger Finanzbeamte – und somit auch

ihre Vorgesetzten – nicht strafbar gemacht hatten, als sie es in Ausübung ihres Ermessens unterließen, für das Jahr 2009 angerechnete Kapitalertragssteuer in Höhe von 47 Millionen Euro aus Cum-Ex-Geschäften von der Warburg Bank AG zurückzufordern.“ 

Pressesprecherin der Hamburger Staatsanwaltschaft

Es ist also ganz normal und bereits im Ermessen eines Finanzbeamten, eine Steuerschuld in Höhe von 47 Millionen Euro aus einem Steuerbetrug dem Steuerschuldner (besser Steuerbetrüger) zu erlassen.

Eine einfache Angelegenheit

Da habe ich wirklich gedacht, der Fall wäre ganz einfach. Unabhängig davon, ob die beiden verdächtigen Politiker Olaf Scholz und Peter Tschentscher persönlich Einfluss auf die Entscheidung in der Sache genommen haben, so sind sie doch verantwortlich. Peter Tschentscher als damaliger Finanzsenator und Olaf Scholz als Erster Bürgermeister Hamburgs. Da ist nichts zu ermitteln. Der Fall ist klar,- beide waren verantwortlich und müssen die Konsequenzen tragen.

Ein tragischer Irrtum

Doch hier irrt der juristisch unbedarfte Bürger. Wenn der Finanzbeamte, der die Entscheidung zum Verzicht auf die 47 Millionen Euro getroffen hat, im Rahmen seines Ermessens handelte und somit nicht zu belangen war, weshalb sollten dann seine Vorgesetzten belangt werden?

Ja, da gibt es ja noch den Amtseid von wegen Schaden vom Volk abwenden und so weiter. Aber das hat ja soo einen Bart. Und letztlich kann man gegen einen Rechtsstaat ohnehin nichts ausrichten.


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Bundeskanzler Scholz, Cum-Ex-Skandal, Generalstaatsanwaltschaft Hamburg, Peter Tschentscher, Rechtsstaat, Warburg Bank
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2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

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