Unser Rechtsstaat hat gesprochen
Unser aller Kanzler wird mit seinen Erinnerungslücken im Cum-Ex-Skandal um die Hamburger Warburg Bank durchkommen. Obwohl einer bekanntesten Staranwälte Hamburgs, Gerhard Strate, Anzeige gegen Herrn Scholz wegen Beihilfe zu Steuerhinterziehung im Cum-Ex-Skandal der Warburg-Bank erstattet hat, sieht die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg keinerlei Anhaltspunkte für einen Verdacht gegen den damaligen Ersten Bürgermeister Hamburgs. Auch der damalige Finanzsenator und heutiger Erster Bürgermeister Hamburgs, Peter Tschentscher, erhält laut Staatsanwaltschaft einen Persilschein.
Es bleiben Fragen offen
Angesichts dieser Tatsache stellt sich dem Normalbürger die Frage, ob auch bei Otto Normalverbraucher ein wenig Kopfweh und Verwirrtheit wohl ausreichen, um im Fall des Falles mit ein paar Gesetzesverstößen der harmlosen Art wie einem kleinen Diebstahl oder einem versuchten Banküberfall ungeschoren davon zu kommen? Wohl eher nicht. Man muss dem Fiskus schon 47 Millionen Euro vorenthalten, um solche Privilegien zu erhalten. Ein wenig prominent zu sein, schadet dabei auch nicht.
Auch eine weitere Frage rückt in den Fokus des aufmerksamen Zeitungslesers. Was soll der parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Cum-Ex-Affäre eigentlich noch bewirken, wenn die vor den Ausschuss zitierten Politiker quasi schon per staatsanwaltlichem Beschluss freigesprochen sind. Da helfen dann auch keine Hausdurchsuchungen samt Beschlagnahme von verdächtigen Kalendern weiter.
Die Sicht der Hamburger Staatsanwaltschaft
Es ist also ganz normal und bereits im Ermessen eines Finanzbeamten, eine Steuerschuld in Höhe von 47 Millionen Euro aus einem Steuerbetrug dem Steuerschuldner (besser Steuerbetrüger) zu erlassen.
Eine einfache Angelegenheit
Da habe ich wirklich gedacht, der Fall wäre ganz einfach. Unabhängig davon, ob die beiden verdächtigen Politiker Olaf Scholz und Peter Tschentscher persönlich Einfluss auf die Entscheidung in der Sache genommen haben, so sind sie doch verantwortlich. Peter Tschentscher als damaliger Finanzsenator und Olaf Scholz als Erster Bürgermeister Hamburgs. Da ist nichts zu ermitteln. Der Fall ist klar,- beide waren verantwortlich und müssen die Konsequenzen tragen.
Ein tragischer Irrtum
Doch hier irrt der juristisch unbedarfte Bürger. Wenn der Finanzbeamte, der die Entscheidung zum Verzicht auf die 47 Millionen Euro getroffen hat, im Rahmen seines Ermessens handelte und somit nicht zu belangen war, weshalb sollten dann seine Vorgesetzten belangt werden?
Ja, da gibt es ja noch den Amtseid von wegen Schaden vom Volk abwenden und so weiter. Aber das hat ja soo einen Bart. Und letztlich kann man gegen einen Rechtsstaat ohnehin nichts ausrichten.
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2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
[…] des Herrn Tschentscher liegt auf der Hand. Schließlich ist er doch mit Bundeskanzler Scholz in der Cum-Ex-Affäre eng […]
[…] trugen auch die unerklärlichen Anfälle von Gedächtnisverlust bei Herrn Scholz bei. In meinem Artikel vom 17.08.2022 habe ich den Fall bereits im Detail dargestellt. Zu damaligen Zeitpunkt musste ich konstatieren, […]