Ein Plädoyer für unsere Polizisten

Gericht straft Gewalt gegen Polizei ab

Der schwierige Spagat der Beamten

Als Polizist in Deutschland hat man einen schweren Stand. Wasch mich aber mach mich nicht nass, sagt der Volksmund. Das scheint offenbar das Credo vieler im Hinblick auf die Polizei zu sein. Geschützt werden möchte jeder.  Aber die staatliche Autorität, die die Beamten schließlich verkörpern, akzeptieren,- dazu sind viele nicht bereit. Und so wird im Namen der Verfassung unter Berufung auf die dort garantierten Freiheitsrechte gegen die Polizei geklagt was das Zeug hält. Wenigstens im Bereich Klagefreudigkeit sind wir noch an der Weltspitze.
Beleidigungen, Bespucken und auch tätliche Angriffe auf Polizisten sind Alltag. Dass die Beamten sich dagegen wehren und ihre Autorität durchsetzen wollen und auch müssen sollte jedem Bürger klar sein. Dazu gehört im Zweifel auch der Einsatz körperlicher Gewalt. 

Dass die Beamten sich dabei dem Risiko von Anzeigen aussetzen führt natürlich zu Frustrationen. Auch die langwierigen Gerichtprozesse und teilweise lächerlichen Strafen auch für Widerholungstäter tragen sicher nicht zu Motivation der Polizisten bei. Dazu kommen Einschränkungen der Handlungsfreiheit aufgrund von Weisungen Vorgesetzter. So musste die Polizei vor einigen Wochen in der Friedrichshainer Hausbesetzerszene zusehen wie ein Straftäter in einem besetzten Haus verschwand,-Eingreifen durch Vorgesetzte untersagt.

Gerechtes Urteil gegen aggressiven Asylbewerber

Umso erfreulicher ist es, dass kürzlich ein 26 Jahre alter Asylbewerber aus dem Tschad am 05.10.2020 vom Frankfurter Amtsgericht wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und versuchter vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen a 15 Euro verurteilt wurde.

Der Asylbewerber wollte auf der Außenstelle der Seelower Ausländerbehörde sein Geld abholen. Da er seinen Ausweis nicht dabei hatte, wurde er von der Sicherheitsbeamtin am Eingang zurückgewiesen. Dennoch ging er zum Wartemarken-Automaten und hob den Arm gegen die Sicherheitsbeamtin. Die holte daraufhin Unterstützung von Beamten, die eine Demonstration gegen die Polizeibrutalität absicherten. Welch eine Ironie. Um den Mann in den Griff zu kriegen, so die Beamten vor Gericht, mussten sie ihn zu Boden bringen und Handschellen anlegen. Dabei trat er mehrfach gegen die Polizeibeamten. 

Bei der Urteilsfindung wurde berücksichtigt, dass der seit 2017 in Deutschland lebende Mann bereits wegen Erschleichens von Leistungen und Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz vorbestraft war.

Bei aller Genugtuung über das Urteil (letzten Ende zahlt die Strafe ohnehin der Steuerzahler) fragt man sich, weshalb eine Mann, der derart aggressiv gegen Beamte auftritt und jeglichen Respekt und Einsicht vermissen lässt ( selbst im Gerichtssaal schimpfte der Angeklagte noch, „das geht die doch gar nichts an“ im Hinblick auf den fehlenden Ausweis) überhaupt noch in Deutschland bleiben darf und nicht sofort in Abschiebehaft verbracht wurde. Mit Integrationswillen hat ein solches Verhalten nichts zu tun.


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