Bundesjustizminister Buschmann (FDP) auf Abwegen

Justiz, Politik

Buschmann plant Herabstufung der Fahrerflucht

Nur noch eine Minderheit der Bürger hat Vertrauen in unseren Staat. Der Respekt vor seinen Organen und Gesetzen hat einen historischen Tiefpunkt erreicht.

Dem FDP-Justizminister Buschmann scheint diese Entwicklung zu gefallen. Anders kann man seine Überlegungen zur Strafbarkeit der Fahrerflucht kaum werten. Vorgesehen ist die Herabstufung der Fahrerflucht ohne Personenschaden von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit. Ziel sei es, den Aufwand für Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zu reduzieren. Eine Meldestelle, bei der bei Fällen ohne Personenschaden digitale Meldungen mit Fotos des Schadens und ordnungsgemäßer Identifikation einzureichen sind, soll verhindern, dass der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen bleibt.

unschlüssige Argumente

Diese Argumentation erschließt sich mir nicht. Wenn kein Verursacher festgestellt werden kann, bleibt man natürlich auf seinem Schaden sitzen. Ohnehin wird jeder Geschädigte seinen Schaden sofort beim Versicherer melden. Was also soll eine zusätzliche Meldestelle bringen? Müssen ein paar FDP-Genossen mit lukrativen Jobs versorgt werden? Die Schadenverursacher selbst werden sich sicherlich nicht nach vollendeter Fahrerflucht bei einer solchen Meldestelle melden.

Insgesamt ist das wieder einmal eine reife Leistung eines FDP-Ministers, die sich würdig einreiht in die gescheiterte Politik der bisherigen FDP-Minister a la Dobrindt, Scheuer und auch Wissing. Die FDP möchte sich wieder einmal als Anwalt der Autofahrer präsentieren. Dabei vergisst Herr Buschmann allerdings, dass die Mehrheit der Autofahrer keine Fahrerflucht begeht. Auch der ADAC wollte sich wieder einmal ins Gespräch bringen und hat sich die Vorstellungen von Minister Buschmann zu eigen gemacht. Profitieren wird sie davon kaum.

Entlastung der Rechtsorgane kein Argument

Das Argument der Entlastung der Strafverfolgungsorgane sticht nicht wirklich. Angesichts der Krise in Politik und Gesellschaft in Deutschland sollte eine konsequente Durchsetzung der Gesetze und die Stärkung von Polizei und Justiz Vorrang haben und nicht die Beeinträchtigung der Autorität der Staatsorgane durch Verwässerung der Gesetze. Auch bei Politikern der CDU und selbst bei den Grünen gibt es Zweifel und Kritik an den Überlegungen Buschmanns. Der Richterbund hat sich der Kritik ebenfalls angeschlossen. „Aus Sicht des Deutschen Richterbundes wäre es rechtspolitisch verfehlt, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort nach reinen Sachschäden zu einer Ordnungswidrigkeit herabzustufen“, so äußerte sich der Geschäftsführer Sven Rebehn gegenüber der Augsburger Allgemeinen.

Aufgabe des Justizministers sollte die Stärkung der Rechtsorgane sein und nicht die Bedienung der Interessen seiner Klientel. Wenn Herr Buschmann die dringend notwendige personelle Verstärkung der Organe der Rechtspflege umsetzen will, sind natürlich auch fähige Köpfe mit FDP-Parteibuch willkommen. Der Staat muss seine Gesetze und sein Gewaltmonopol durchsetzen. Das erwarten die Bürger zurecht von Ihrem Justizminister.

Minister Buschmann stellt Gesetze auf dem Prüfstand

„Jahrelang gab es immer nur neue Strafgesetze, sagte Buschmann der Mediengruppe Bayern.
Niemand hat sich ernsthaft die Frage gestellt, ob die alten (Gesetze) noch so Sinn machen“.

Da muss man Minister Buschmann sicherlich beipflichten. Ob er sich mit der Fahrerflucht und (wie als nächstes geplant) mit dem Schwarzfahren die richtigen Kandidaten für eine Reform herausgesucht hat, darf bezweifelt werden.

 


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