Jährliche Kirchenzahlungen sollen entfallen

Die Ampel will Säkularisierung vollenden

Dass die Entscheidungsprozesse in Deutschland gerne etwas gemächlicher ablaufen als in anderen Ländern der Welt üblich, ist nichts Neues für den kundigen Bürger.

In Punkto finale Umsetzung der Säkularisierung haben die Regierungen hierzulande dennoch eine außergewöhnliche Fähigkeit zum Aussitzen bewiesen. Schließlich ist das Problem seit Anfang des 19. Jahrhunderts vakant. Zu diesem Zeitpunkt wurden die katholische und evangelische Kirche im Rahmen der Trennung von Staat und Kirche (Säkularisierung) enteignet. Im Gegensatz zu entsprechenden Verfahren in anderen Ländern geschah dies in Deutschland nicht konsequent genug, das heißt nicht entschädigungslos. So erhalten die Kirchen jährlich Entschädigungszahlungen von aktuell etwa 550 Millionen Euro. Die Summe wird außer von Bremen und Hamburg von allen Bundesländern aufgebracht.

Damit wird das Umsetzungsproblem der Abschaffung der jährlichen Zahlungen gegen eine einmalige Abfindungszahlung an die Kirchen klar, -der Bund erlässt die Gesetze, aber zahlen müssen die Länder. Der letzte Vorstoß in Richtung Abfindung scheiterte im Mai 2021 an der notwendigen Mehrheit.

Derzeit verhandeln das Bundesinnenministerium, Vertreter der Länder und die Kirchen über die Höhe der Ablösung der Staatsleistungen. Es steht eine Summe von 11 Milliarden Euro im Raum, die allerdings niemand bestätigen will. Neben dem Bund-Länderkonflikt haben natürlich auch die zahllosen Missbrauchsfälle und der damit verbundene Schwund der moralischen Integrität der Kirchen Einfluss auf die Verhandlungen. Auch der radikale Mitgliederschwund als Indiz für die sinkende gesellschaftliche Relevanz der Kirchen schwächen deren Stellung in den Verhandlungen. Der katholische Eichstätter Bischof Gregor Hanke ist sich dessen sehr wohl bewusst.“ Wenn die Kirchen jetzt pokern, stehen sie bei der rasant nachlassenden gesellschaftlichen Bedeutung der Kirchen am Ende ohne nennenswerte Ablöse da“, sagte er der „Bild“.

Nachdem schon in der Weimarer Verfassung die Ablösung der jährlichen Zahlungen durch eine angemessene Entschädigung festgelegt worden war, wurde sie auch in unser Grundgesetz übernommen. Umgesetzt wurde das aber bis heute nicht.

Nun packt es die Ampel an. 2024 soll das Gesetz unter Dach und Fach sein. Für deutsche Verhältnisse ist das ein ambitionierter Zeitplan.

Wünschen wir Ihnen Glück. Nichts gilt schließlich für die Ewigkeit.


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Einstellung der jährlichen Entschädigungszahlungen, Säkularisierung, sinkende Relevanz der Kirchen, Trennung von Kirche und Staat
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